Geschichte des osmanischen Reiches: Grossentheils aus bisher unbenützten Handschriften und Archiven, Band 2

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C. A. Hartleben, 1828 - 10 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 219 - Besiglung der Vorträge bedienen, und da alle Vorträge durch die Hand des Grossveziers gehen müssen, und Niemand als er das Recht hat, an den Sultan schriftlich zu berichten, so sieht der Letztere kein anderes Sigel als sein eigenes oder etwa das der fremden Monarchen, wenn deren Gesandte ihre Beglaubigungschreiben in feierlicher Audienz überreichen. Zu V. 82. "Pascha Seidi.
Seite 221 - Die meisten Gesetzgelehrten haben »es für erlaubt erklärt, dass, wer immer von meinen „erlauchten Kindern und Enkeln zur Herrschaft ge„langt , zur Sicherheit der Ruhe der Welt seine Brü„der hinrichten lasse; sie sollen darnach handeln"*.
Seite 368 - Sultan Bajezid I. (gestorb. 1403) trug als Turban weder die Goldhaube (uskuf) der ersten sechs Sultane, noch den vom siebenten angenommenen runden Kopfbund der Ulema (urf ), sondern nahm den hohen, cylinderformigen, mit Musselin umwundenen an, der sofort unter dem Namen Mudzevese (tadla) der Hof- und Staatturban geblieben.
Seite 223 - Säulen stiizen das Zelt, vier Engel sind nach dem Koran die Träger des Thrones, vier Winde regieren die Regionen der Luft nach den vier Kardinalpunkten des Himmels, usw Aus diesem Grunde setzte Sultan Mohammed der Eroberer, vier...
Seite 3 - dass ihn keiner belästige und störe ; dass er ungekränkt , unbesteuert, unerschüttert von allen Gegnern, mit allen ihm untergebenen Erzpriestern für alle Zeiten von Steuern und Abgaben frey sey c.

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