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genuss war das Blut alkalisch. Aus diesen Versuchen schliessen die Verf., dass der Alkohol im Organismus nicht verbrennt, sondern als solcher durch Lunge, Haut, besonders Nieren ausgeschieden wird, nachdem er sich besonders im Hirn und in der Leber angehäuft hat. Daran knüpft der Verf. auf der Hand liegende pathologische Bemerkungen.

Kaulich hat die Untersuchungen von Petters über Acetonbildung im Körper (Bericht 1857. p. 310) fortgesetzt. 700 Pfd. diabetischen Harns wurden der Destillation unterworfen, fractionirt, bis zuletzt etwa 1 Unze Destillat erhalten war; dieses blieb über geglüheten Aetzkalk stehen, dann abgegossen, wieder destillirt und durch Chlorcalcium weiter entwässert. Bei abermaliger Destillation wurde bei 60 bis 61° C. eine wasserklare, leichtflüssige, sehr flüchtige, stark lichtbrechende, angenehm ätherartig, d. h. nach Aceton riechende, leicht mit weisser nicht russender Flamme verbrennende Flüssigkeit erhalten, deren Analyse noch nicht befriedigend mit der Zusammensetzung des Acetons stimmte. Nochmals über Chlorcalcium gebracht und destillirt, ergab die Analyse fast ganz dasselbe Resultat wie vorher, es fehlten namentlich 1,5% Kohlenstoff für Aceton. Die Analysen stimmen am besten mit der Formel C14 H15 Os (Aceton ist C6 H6 O2). Dennoch glaubt der Verf. den Körper nach seinen übrigen Eigenschaften für Aceton, verunreinigt, halten zu müssen. Bei Subtraction von zwei Mal Aceton von jener Formel bleibt C2 H3 O, welcher Rest doppelt genommen C4 H50+1 aq. Alkohol ist; dass ein wenig Alkohol beigemischt war, ist sehr wahrscheinlich.

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Aus allen Fällen, in denen Acetonbildung beobachtet wurde, geht hervor, dass diese Bildung nur da stattfand, WO das Leiden in Erkrankung des Verdauungscanals bestand, oder mit solcher verbunden war; so war es auch, wenn bei Diabetes Acetonbildung beobachtet wurde. In der Magenschleimhaut erkennt der Verf. vorzugsweise die Stätte, wo die Acetonbildung eingeleitet werde. Kaulich hat mehrmals die Diagnose auf Erkrankung des Verdauungsapparats aus dem Acetongeruch der Mundexhalation gemacht.

Aceton kann aus Traubenzucker durch Gährung entstehen, wofür der Verf. eine Nachweisung Lerch's anführt: Kaulich meint, dass bei dieser Gährung 1 Aeq. Traubenzucker in 1 Aeq. Aceton, 1 Aeq. Essigsäure, 2 Aeq. Kohlensäure und 2 Aq. verfallen werde. Dass im Körper das Aceton aus Traubenzucker entstehe, hält der Verf. für die wahrscheinlichste Annahme. Der Verf. macht dann auf die schädlichen Folgen der Acetonbildung aufmerksam, Acetonnarkose, sofern

das Aceton nicht sofort oxydirt wird, sondern, wie der Alkohol nach den oben referirten Untersuchungen, in alle Organe und Excrete übergeht.

Harn.

Boedeker hat bei neun gesunden jungen Männern den 24 stündigen Harn untersucht, jedoch nur für einen Tag. Von der Lebensweise ist nur das angegeben, dass sie eine gewohnte war, wahrscheinlich also mit gemischter Nahrung. Da den Zahlen wohl nur eine geringe Bedeutung zuzuschreiben ist, so begnügen wir uns damit, die beiden Extreme mitzutheilen. Die Gesammtmenge des Harns lag zwischen 1030 und 2160 CC, das spec. Gewicht zwischen 1015 und 1025, die Harnstoffmenge zwischen 20,3 und 38,9 Gr., die Harnsäuremenge zwischen 0,3 und 1,4 Gr., die Schwefelsäuremenge zwischen 1,3 und 4,4 Gr., die Phosphorsäuremenge zwischen 1,8 und 4 Gr., die Chlormenge zwischen 4,7 und 11,6 Gr., die Kalkmenge zwischen 0,2 und 0,6 Gr., Magnesia 0,1 bis 0,2 Gr.

Das Chlor bestimmt Boedeker in dem mit Baryt gefällten Harn, indem er das vielleicht von zuviel Aetzbaryt alkalische Filtrat mit Salpeter- oder Essigsäure neutral macht, und dann mit salpetersaurem Silberoxyd und einfach chromsauren Kali titrirt; der Niederschlag von chromsauren Baryt störte die Bestimmung nicht, wenn nur so viel chromsaures Kali zugesetzt worden war, dass beim Einfliessen der Silberlösung deutlich die braunrothe Farbe des chromsauren Silberoxyds entstand.

Seller hat die in England gebräuchlichen Methoden, aus dem specifischen Gewicht des Harns die Gewichtsmenge der festen Bestandtheile zu berechnen, einer Discussion unterworfen, Christison und nach ihm G. Bird multipliciren das um 1000 verminderte specifische Gewicht mit 2,33 (zugleich auch Haeser's Factor), in der Voraussetzung, dass die Ausdehnung des lösenden Wassers sich zu dem Zuwachs der Dichte 1000 nahezu wie 4 zu 3 verhält, oder, dem Gewichte nach ausgedrückt, nahezu 4/7 der Zahl ist, die die gesammte in Lösung befindliche feste Substanz bezeichnet. Andere multipliciren das um 1000 verminderte spec. Gewicht mit 2, in der Voraussetzung, dass die Ausdehnung gleich dem halben Gewicht der festen Substanz ist, benutzen aber diese Regel nur für Harn von niederem specifischen Gewicht. Becquerel multiplicirt mit dem Factor 1,65 in der Voraussetzung, dass die Ausdehnung nur 2/5 des Gewichts der festen Substanz entspricht.

Seller prüfte die Brauchbarkeit dieser Regeln an den besonderen Eigenschaften der Harnbestandtheile, welche er zu dem Zweck in drei Gruppen sondert, Harnstoff, organische Substanz ausser Harnstoff, und unorganische Salze.

Nach des Verf. Versuchen bewirken 30 Gran reinen Harnstoffs bei ihrer Lösung, so dass die Lösung den Raum von 1000 Gran Wasser einnimmt, eine Ausdehnung gleich dem Volumen von 22 Gran Wasser.

Was die unorganischen Salze betrifft, so findet der Verf. für seine Rechnung keine andere Analyse des Harns brauchbar, als die von Berzelius. Unter 67 Gran festen Theilen auf 1000 Gewichtstheile Harn oder abgerundet 70 auf 1000 Wassergran - Masstheile Harn kommen 17,41 Gran Salze, und zwar, wie Seller aufführt, schwefelsaures Kali, schwefelsaures Natron, phosphorsaures Natron, phosphorsaures Ammoniak, Chlornatrium, Chlorammonium, Erden mit einer Spur von Fluorcalcium und Kieselerde. Hauptsächlich nach den Daten von Playfair und Joule berechnet Seller für die Ausdehnung bei der Lösung jener Gewichtsmenge dieser Salze (unter Vernachlässigung der letzten beiden Bestandtheile) den Betrag von 7,26 Volumina, so dass diese Salze in 992,74 Gran Wasser gelöst 1000 Wassergran-Volumina von 1009,15 spec. Gewicht geben würden.

Werden 30 Gran Harnstoff und 17,41 Gran Salze im Wasser gelöst, so beträgt die Summe der Ausdehnung 29,26, so dass 970,74 Gran Wasser hinreichen, um 1000 Volumina Lösung zu geben. Das specifische Gewicht dieser Lösung würde 1018,15 sein. Um aus diesem specifischen Gewicht das Gewicht der gelösten Substanz zu berechnen, würde der höchste Factor, 2,33, nicht ausreichen, welcher anderseits zu hoch sein würde, um aus dem specifischen Gewicht der Lösung jener Salze allein die Menge dieser zu berechnen.

Für die übrigen organischen Substanzen, ausser Harnstoff, lassen sich keine directe Bestimmungen machen. Bei jener zum Grunde gelegten Analyse von Berzelius fehlt die Angabe über das spec. Gewicht, daher hier auf indirecte Weise Nichts ermittelt werden kann. Eine Analyse von Miller führt 13,35 fixe Salze auf, welcher Menge die Ausdehnung 4,45 entspricht, ferner 14,23 Harnstoff, entsprechend der Ausdehnung 10,43; die Gesammtausdehnung darnach also 14,88. Die Gesammtmenge fester Theile betrug 43,2 und das specifische Gewicht 1020. Die Gesammtausdehnung, der Lösung sämmtlicher fester Theile entsprechend, findet sich durch Subtraction des die Dichte 1000 übersteigenden Zuwachses 20 von dem Gewichte

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der festen Theile 43,2, beträgt also 23,20. Durch Subtraction der den Salzen und dem Harnstoff entsprechenden Ausdehnung findet sich die Zahl 8,32 für die Ausdehnung bei Lösung der organischen Substanz ausser Harnstoff, deren Gewicht 15,56 beträgt. Eine einfache Proportion ergiebt für die 18,46 Gran solcher organischer Substanz in Berzelius' Analyse die Ausdehnung zu 9,86, und diese Zahl ist so gut wie identisch mit der, welche sich aus Berzelius' Analyse selbst ergiebt, wenn man annimmt, dass das specifische Gewicht jenes an festen Theilen reichen Harns 1030 betragen habe, wobei sich nämlich 10,74 als Ausdehnung für Lösung jener organischen Substanz ergiebt. War somit das specifische Gewicht jenes von Berzelius untersuchten Harns 1030, so giebt nun auch der Factor 2,33 sehr genau die Menge der festen Theile, nämlich 30.2,33

69,9.

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Der Verf. verlangt übrigens zur sichern Feststellung der Brauchbarkeit des Factors 2,33 die Prüfung bei einer grössern Zahl von Harnanalysen.

Neubauer fand ebenfalls vor einiger Zeit, dass der Factor 2,33 brauchbar ist, und die mit ihm gewonnenen Zahlen der Wahrheit am nächsten liegen (Bericht 1858. p. 342), und theilte, einer Bemerkung Huppert's gegenüber, alle bisher von ihm ausgeführten Gewichtsbestimmungen der Gesammtmenge fester Harnbestandtheile, und dazu die durch Rechnung aus dem spec. Gewicht mit Hülfe des Factors 2,33 gefundenen Mengen mit, im Ganzen 26 Doppelbestimmungen, zum Beleg dafür, dass die Bestimmung durch Rechnung für den Arzt, für praktische Zwecke hinreichend genaue Resultate liefert: die grösste Differenz, die vorkam, betrug 6% der festen Theile.

Handfield Jones traf bei Harnstoffbestimmungen nach Liebig's Methode oft auf Schwierigkeiten und Ungenauigkeiten, und zieht es deshalb vor, in etwas veränderter Weise, Davy's Verfahren der Harnstoffbestimmung anzuwenden, welches sich auf die Zerstörung des Harnstoffs durch unterchlorigsaures Natron unter Abscheidung freien Stickstoffes gründet, und welches jüngst auch Leconte empfahl (Bericht 1859. p. 322). In ein Gefäss mit doppelt durchbohrtem Kork bringt der Verf. einige Drachmen Harn und eine bekannte Menge von unterchlorigsaurem Natron. Die Eingussröhre ist am untern Ende aufwärts gebogen, so dass Sperrflüssigkeit darin bleibt; die zweite Oeffnung dient zur Fortleitung des Gases in einen getheilten Recipienten, wo das Volumen des Stickstoffs abgelesen wird unter Berücksichtigung der nöthigen

Correctionen. Unter öfterem Umschütteln der Entwickelungsflasche war der Versuch in etwa einer Stunde beendet. Die Uebereinstimmung zwischen den Resultaten solcher Bestimmungen mit der Rechnung bei bekannten Harnstofflösungen war ziemlich gut. Bei Harn von höherem specifischen Gewicht stimmten die Resultate solcher Bestimmungen besser mit denen nach Liebig's Methode, als bei leichteren Harnen, bei denen sehr bedeutende Differenzen auftraten.

Neubauer verarbeitete 900 Pfd. frischen Menschenharn (aus Kasernen gesammelt in Schwefelsäureballons) auf Kreatinin. Der Harn wurde über freiem Feuer bei nahe 1000 auf 1/10 eingedampft, dann mit Chlorcalciumlösung und Kalkmilch ausgefällt; die nach 24 Stunden abgehobene Lösung wurde dann bis zur Krystallisation des Kochsalzes eingedampft. Darauf wurde das Kreatinin durch Zusatz von 1/30 einer sehr dicken, salzsäurefreien Chlorzinklösung abgeschieden, die Verbindung gewaschen und mit Bleioxydhydrat zersetzt. Von

dem dabei sich bildenden Kreatin wurde das Kreatinin durch Alkohol getrennt.

Was die Mengen des Kreatinins betrifft, so ist Neubauer noch mit weiteren Untersuchungen darüber beschäftigt; er erhielt, als Vorversuch, aus 600 Pfd. Harn nach obigem Verfahren 160 Gr. bei 1000 getrocknetes Chlorzink - Kreatinin, die 99,9 Gr. Kreatinin entsprechen. Entleert ein Erwachsener täglich etwa 3 Pfd. Harn, so berechnen sich für 24 Stunden etwa 0,5 Gr. Kreatinin, ungefähr so viel wie Harnsäure.

Aus der Mutterlauge, aus der das Kreatinin - Chlorzink herauskrystallisirt war, konnte noch Xanthin gewonnen werden, jedoch nach den vielen Reinigungsoperationen, die im Original nachzusehen sind, nur sehr wenig, aus 600 Pfd. Harn wenig über 1 Gr. Aus der Mutterlauge, aus der das Xanthin mit essigsaurem Kupferoxyd gefällt war, wurden auf Zusatz von Salzsäure nach längerem Stehen 16 Gr. reiner Benzoesäure gewonnen.

Das Kreatinin sowohl, wie das Kreatin, verbindet sich nach Neubauer's Beobachtungen mit Quecksilberoxyd zu einer krystallisirenden Verbindung. Wenn eine wässerige Kreatininlösung mit der zur Harnstoffbestimmung benutzten Lösung von salpetersaurem Quecksilberoxyd versetzt wird, so entsteht noch keine Fällung, wohl aber bei vorsichtigem Zusatz von Sodalösung eine weisse Fällung, die bei ruhigem Stehen krystallinisch wird. Kreatin verhält sich ebenso. Damit ist die erste Verbindung des Kreatins mit einem Metallsalz bekannt geworden.

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