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können, welche die vollständige Discussion der ihnen am Herzen liegenden Angelegenheit noch auf dem gegenwärtigen Congresse erleichtern und ihr gestatten möchten, unter den Arbeiten der Versammlung von 1855 eine hervorragende Stelle einzunehmen; es wird endlich sogar die Hoffnung ausgesprochen, dass alle Regierungen, durchdrungen von der Wichtigkeit der Sache diesen zweiten Congress mit Repräsentanten beschicken werden, die bevollmächtigt wären, die complicirte Frage zum Abschluss zu bringen!

Ein Blick auf dieses, den Mitgliedern in lithographirten Copien übersandte, Schreiben zeigt, dass hier ein völliges Missverständniss über den Charakter des statistischen Congresses obwaltete: er war kein internationaler Congress im Allgemeinen und statistischer insbesondere; es war durchaus nicht im Plan, ihn auf erweiterten Grundlagen in Paris wieder zusammentreten zu lassen; es war auch gar keine Discussion auf dem gegenwärtigen Congresse über die Postreform eingeleitet worden; es war ebenso wenig davon die Rede gewesen, sie dem nächsten Congress als Gegenstand der Berathung zu empfehlen. Als nun dennoch in der letzten Sitzung ein Mitglied des Bureaus, unter einfacher Hinweisung auf die Wichtigkeit der postalischen Einheit, den Antrag formulirte:

nachdem der Congress von den ihm vorgelegten Vorschlägen Kenntniss genommen, äussert er den Wunsch, die Ideen, auf welchen die neuesten Postreformen in verschiedenen Ländern beruhen, auch auf den internationalen Postverkehr angewendel zu sehen;

war es da zu verwundern, dass sich von allen Seiten die Rufe erhoben: das geht uns nichts an! die Vorfrage! das ist keine Statistik! das können wir ohne Prüfung nicht annehmen! Und wenn der Antrag dennoch angenommen wurde, nachdem ein anderes Mitglied des Bureaus ihn theils durch die Rücksicht internationaler Höflichkeit, theils dadurch zu rechtfertigen versucht hatte, dass der Congress dabei wegen des Austausches der statistischen Documente betheiligt sei so darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Abstimmung erst nach zwei zweifelhaften Proben zu seinen Gunsten ausfiel 1).

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Gleich darauf ward ein anderer ähnlicher Antrag vom Bureau aus gestellt und ohne Discussion mit ähnlicher geringer Mehrheit angenommen. Er lautete dahin:

dass der Congress die in der Handelsgesetzgebung der verschiedenen

1) Hiernach ist die ganz falsche Darstellung zu berichtigen, welche das Athenaeum, Oct. p. 1161 in einem Klatschartikelchen über den Congress giebt. Es heisst dort wörtlich: The subjects discussed were chiefly of a local nature; and the resolutions passed in the form of recommendations were of a practical and prospective character, such as rules for taking the next Belgian (!) census and the like. There was however one notable exception: the proposal for an international uniform postal law. The subject was introduced to the notice of the congress by a deputation from the London society, and after an interesting debate (!) the assembly adopted the two fundamental rules of the society.

Länder bemerkbaren Unterschiede sich vermindern oder verschwinden zu sehen wünsche.

Der eigentliche Urheber dieses gleichfalls aus England stammenden Antrags, war Hr. Leone Levi, Professor des Handelsrechts am Kings College in London und Verfasser einer Zusammenstellung der meisten Handelsgesetzgebungen, der für die Verwirklichung der Idee eines allgemeinen Handelsgesetzbuchs seit einiger Zeit schon in England thätig gewesen ist. Dort haben sich Meetings und eigene Committees mit der Sache zu beschäftigen angefangen. Auch hatte Hr. Levi schon im Dec. 1851 in der statistischen Gesellschaft zu London im Anschluss an eine handelsstatistische Mittheilung die Ansicht geltend zu machen versucht, dass der beabsichtigte Congress in Brüssel „might appropriately discuss and promote the subject of international law and prepare the ground for a determined line of action“ 1).

In

Es versteht sich von selbst, dass gegen den Inhalt dieser beiden Anträge an sich, namentlich gegen den ersten (wie das auch ausdrücklich hervorgehoben ward) kaum Jemand etwas einzuwenden haben konnte, allein nicht das war die Frage. Es handelte sich um die Selbsteinschränkung des Congresses auf seine Competenz und um das Ansehen seiner Beschlüsse. Und es ist zu beklagen, dass beide hier nicht gewahrt worden sind. Je mehr das Gewicht der Beschlüsse des Congresses wie schon öfter bemerkt - nur ein moralisches und eben deswegen der ernsthaften Erwägung proportional ist, aus der sie hervorgegangen sind, desto mehr musste er sich hüten, Beschlüsse ohne Berichterstattung und Debatte zu fassen. Selbst wenn sie in seinen Kreis gehört hätten, geschweige denn, wenn sie ihm fern lagen. den Augen jedes besonnenen Dritten, und dazu muss man doch die gesetzgebenden Gewalten rechnen, wird es die Postreform und die Einheit der Handelsgesetzgebung um nichts dringender machen, dass eine Versammlung von Statistikern, ehe sie auseinanderging in einem tumultuarischen Beschluss beide für wünschenswerth erklärt hat. Diese Gattung in England üblicher Agitation fleckt wenig auf dem Continente. Wohl aber wäre zu befürchten, dass wenn sich Aehnliches wiederholte, in den Augen der besonnenen Dritten, und insbesondere der Regierungen, auch auf die übrigen Beschlüsse der Versammlung durch solche Beschlüsse, die aus der Bahn der wissenschaftlich practischen Behandlung schweifen, ein nachtheiliger Reflex geworfen würde. Auf der andern Seite ist es nicht ohne Gefahr für die Erreichung der Zwecke des Congresses in der Zukunft, dass nicht von Anfang an die Competenz mit Strenge eingehalten worden. Vorgänge sind wie Mauerbrecher haben einmal ein Paar Stösse gewirkt, so ist die Bresche nachher bald gelegt. Mit solchen Anknüpfungen, wie die der

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1) Journal of the Statist. Society of London. 1852. XV, 113, 114. Ueber Leone Levis Werk siehe Mittermaier in der Zeitschr. für Rechtswiss. u. Gesetzgebung des Ausids. XXIII (1851), 448, und Brinckmann in der kritischen Zeitschrift für die gesammte Rechtswissenschaft, Heidelberg. I (1853), 281 ff. Auch eine gedruckte Adresse des Edin burgher Comité's für die Einführung eines internationalen Handelsgesetzbuchs an den Congress vom 26 Aug. 1850 erwähnt Heuschling Journal des Econ. 1. c. 77.

Nützlichkeit wohlfeilen Portos für die Statistiker, kann man noch viele Dinge herbeiziehen, für welche diese oder jene Partei den glänzenden Schild des Votums einer Versammlung von bekannten Namen zu gewinnen wünscht. Sobald aber diess geschieht, sobald z. B. der Gegensatz der Handelsfreiheit und des Schutzzolls, sobald namentlich politische Parteibestrebungen, so berechtigt sie sein mögen, sich an die Fersen der statistischen Congresse heften, wird es um ihren Frieden, wenn nicht -- unter den Sternen, die zur Zeit regieren um ihre Existenz geschehen sein. War es erfreulich, dass eine in Deutschland unbekannte, in Frankreich und Belgien noch aus der Zeit J. B. Says nachklingende und durch neuere Angriffe Blanquis und Lamartines auf die Statistik wieder belebte Eifersucht der Oeconomisten und Statistiker in Brüssel bei Seite gelegt ward, und dass ein friedliches Ergebniss dadurch möglich gemacht wurde, dass nationale und politische Gegensätze, die in schroffer Abweichung vertreten waren, den neutralen Grund respectirten so hätte man auch gleich Anfangs sich denselben sichern sollen, und das konnte nicht einfacher, nicht schonender, nicht wirksamer geschehen, als indem man sich auf dem Gebiete der Statistik verschanzte, und jeden Antrag abwies, der nicht auf ihm zu Hause war.

Ein weiterer Antrag Ramon de la Sagras, der in der Schlussitzung einfach an die organisatorische Commission d. h. die Centralcommission in Brüssel gewiesen ward 1), verlässt zwar das Gebiet der Statistik im weitesten Sinne nicht, erregt aber dennoch Bedenken und entlockt uns den Wunsch, dass die Commission ihn nicht berücksichtigen möge. Der Antragsteller wünscht:

dass im Programm des nächsten Congresses unter dem Titel: physische Statistik eine neue Reihe von Fragen erscheine über Climatologie, Orographie, Geographie, sowohl der wildwachsenden als der landwirthschaftlich gebauten Pflanzen, periodische Phänomene des Lebens der Pflanzen und der Thiere, die sich an die grossen Probleme der Physik der Erde anschliessen und durch ihre Wirkungen zu der Gesundheitspolizei, der grossen Cultur, dem Forstwesen und der Verfassung des Grundeigenthums in unmittelbarer Beziehung stehen.

Unsere Besorgniss ist, dass wenn die Commission diesen Antrag verwirklicht, der nächste Congress in zwei disparate Bestandtheile zerfallen kann. Denn nur ganz ausnahmsweise interessiren sich die nämlichen Männer für diese physischen Fragen und zugleich für die socialen Objecte der eigentlichen Statistik. Wenigstens werden sie in der Regel nur das eine Gebiet verstehen, im andern, wenn es sie überhaupt in Anspruch nimmt, nur dilettiren. Wie leicht könnte der Zufall dann in den allgemeinen Versammlungen die Entscheidung über die Fragen des einen Kreises in die Hand der gerade anwesenden Männer des andern werfen! Und wenn diess

1) Es ist unrichtig, wenn Heuschling im Journal des Econ. 1. c. 107 diesen Wunsch de la Sagras unter die Wünsche des Congresses selbst einreiht; der Congress hat sich nicht dagegen und nicht dafür ausgesprochen, er hat ohne alle Discussion die Entschei dung der Commission anheimgestellt.

auch nicht der Fall wäre, so bliebe eine Spaltung des Interesse in den Congressen in ein vorwiegend naturwissenschaftliches und ein vorwiegend sociales jedenfalls ein Nachtheil. Dass mit einzelnen statistischen Bureaux meteorologische Institute in Verbindung gesetzt sind, ist etwas rein Aeusserliches, und wo es in irgend ausgedehnter Weise der Fall ist, wird wie in Berlin, der Chef des annexirten Instituts eine von dem Vorstand des statistischen Bureaus verschiedene Person sein. Eine so seltene Ausnahme der doppelten Befähigung für beide Fächer, wie sie bei Alexander von Humboldt und bei Quételet sich findet, bestätigt nur die Regel, und dass trotz dieser Ausnahme in der Person ihres Vorstands die organisatorische Commission das erstemal die physische Statistik nicht mit ins Programm aufgenommen hat, lässt uns hoffen, dass sie unsere Ansicht theilt. Der eigentliche Gegenstand der Statistik ist das Leben der Menschen im Staate und der Gesellschaft, das allerdings vom Naturleben der Erde nicht losgerissen ist, aber seine eigenthümlichen Mittelpunkte hat und an wichtigen Fragen so reich ist, dass gar kein Grund vorliegt, den Umfang der Arbeiten des Congresses durch Herbeiziehung verwandter Gegenstände zu vergrössern, vielmehr alle Ursache gegeben ist, sich zunächst auf die wichtigsten und naheliegenden Punkte zu beschränken, um bei diesen in alles practisch nothwendige Detail eingehen zu können. Will man für die physikalische Statistik ebenfalls das Beförderungsmittel der Uebereinkunft auf Versammlungen in Anwendung bringen, so wird diess in besondern Zusammenkünften der Physiker u. s. w. auf eine für sie selbst, wie für die Statistiker erspriesslichere Weise geschehen, und ist dafür ein Vorgang an der kurz vor dem statistischen Congresse in Brüssel gehaltenen Conferenz der Seestaaten über gleichförmige meteorologische Beobachtungen zur See schon gegeben.

war,

Die letzte Frage endlich, welche in der Schlusssitzung zu verhandeln betraf die Zeit und den Ort des nächsten Congresses, denn über die Vorfrage, dass eine Erneuerung der Versammlung wünschenswerth sei, hatte sich während der Verhandlungen selbst eine allgemeine Uebereinstimmung gebildet. Csörnig schlug Berlin vor; Legoyt remonstrirte gegen eine Tags zuvor gefallene Aeusserung von Horace Say, der auf Turin hingewiesen und bemerkt hatte, dass „„unter den gegenwärtigen Umständen““ Paris zu wählen nicht rathsam sei. Ueber die Zeit war noch gar nicht debattirt als Varrentrapp den Antrag stellte:

die Bestimmung von Ort und Zeit der Centralcommission in Brüssel mit dem Wunsche anheimzustellen, dass sie beide wenigstens ein halbes Jahr vorher bekannt machen möge.

Dieser Antrag erhielt die Beistimmung der Versammlung. Es ist also über den Ort noch nichts bestimmt, was die Zeit betrifft, so schien die

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Ansicht vorzuwalten, der wir uns anschliessen, dass der nächste Congress, wenn nicht besondere Hindernisse eintreten, im zweitnächsten Jahre 1855 gehalten werden sollte.

F.

III. Staatswissenschaftliche Bücherschau.

I. Encyclopädische Werke.

II. Philosophisches Staatsrecht.

Staat und Gesellschaft in ihrem Urbilde. 2. Bd. 2. (Hft. :) Das Recht der Armen. 8. VI, 122 S. Berlin, Gebauer. (18 Ngr.; I—II, 2.: 2 Thlr. 23 Ngr.)

Aristoteles's Statslære i ordnet og forkortet Fremstilling efter hans Böger om Staten og med oplysende Anm. af E. Bojesen. 8. 158 S. Kjöbenh., Reitzel. (1 Rbd.)

III. Positives Staatsrecht.

Deutschland überhaupt.

Pöl, J., Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. Ein rechtl. Gutachten im Einverständnisse mit J. C. Bluntschli erstattet. 8. VIII, 164 S. München, Franz. (21 Ngr.)

Zöp fl, Heinr., Ueber hohen Adel u. Ebenbürtigkeit nach dem deutschen Reichsstaatsrecht und dem deutschen Bundesrecht überhaupt und mit Rücksicht auf den gräflich Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere; zugleich eine krit. Beleuchtung der Schrift: „Die Competenzfrage“ u. s. w. von J. Pösl. 8. XVIII, 342 S. Stuttgart, Krabbe. (11/3 Thlr.) — Ueber Missheirathen in den deutschen regierenden Fürstenhäusern überhaupt und in dem Oldenburgischen Gesammthause insbesondere. 8. IV, 136 S. Stuttgart, Krabbe. (16 Ngr.)

Oesterreich.

Hahn, Mich., Die direkten Steuern Oesterreichs. Vollständ. alphabet. Nachschlagebuch. 8. V, 408 S. Wien, Tendler. 1852. (2 Thlr.)

Zeitschr. für Staatsw. 1853. 4s Heft.

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