Зображення сторінки
PDF
ePub

114 Ueber d. Verpfl. rest. Reg. aus d. Handl. einer Zwischenherrschaft.

5. Juni 1823, §. 98. S. 238 hat Hannover für sich und für Braunschweig, gegen die Anwendung des Art. 30 der Schlussacte auf die westphälischen Angelegenheiten auf den Grund dessen, was darüber in Wien verhandelt worden sei, protestirt. Es sei bekannt, dass schon damals, als der Artikel, welcher jetzt den 30sten der Schlussacte ausmacht, in der 17ten Ministerialconferenz zu Wien vorläufig genehmigt werden sollte, die Hannover'schen und Braunschweigischen Gesandten sogleich zu Protocoll gegeben hätten, dass sie demselben nur unter der ausdrücklichen Reservation beitreten könnten, dass von demselben keine Anwendung auf die s. g. westphälischen Angelegenheiten stattfinde. (Die Erklärung selbst ist hier wörtlich angeführt.) Es ergebe sich auch aus dem Protocolle der 17ten Sitzung, dass auf den Grund dieser Erklärungen die Bevollmächtigten der übrigen Regierungen zu Protocoll gegeben hätten, dass bei Abfassung des 15ten (jetzt 30sten) Artikels von den westphälischen Forderungen durchaus nicht habe die Rede sein können, die Absicht dieses Artikels vielmehr lediglich dahin gehe, zu bestimmen, wie es mit rechtmässigen und begründeten Forderungen und Ansprüchen zu halten sei, denen die gebührende Befriedigung desshalb verweigert werde, weil die Verpflichtung dazu, oder das Maass der Uebernahme und Repartition zwischen mehreren Bundesgliedern noch zweifelhaft oder streitig sein möchte.

[ocr errors]

Allein es ist in der That unmöglich, auf diesen Vorbehalt ein rechtliches Gewicht zu legen. Möchten auch die Bundesregierungen gemäss desselben ihre Gesandten bei der Bundesversammlung zu instruiren sich veranlasst finden, für die Bundesversammlung selbst wurde dadurch keine Verpflichtung zu einer beschränkenden Interpretation bundesverfassungsmässig begründet, und gegen dritte Betheiligte (die Gläubiger) konnte er nur die Eigenschaft einer reservatio mentalis haben. Nur die Schlussacte, wie sie aus den Wiener Ministerialconferenzen hervorging, ist von der Bundesversammlung als Grundgesetz des Bundes anerkannt worden, die Erklärungen in jenen Conferenzen dagegen und die bis auf die jetzige Zeit nicht einmal publicirten Conferenzprotocolle haben durchaus keine gesetzliche Kraft.

Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor

Aristoteles und Platon

und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.

Von Dr. L. Stein in Kiel.

Es wäre im Grunde eine merkwürdige Erscheinung, wenn in einem geistig so lebendigen, und an volkswirthschaftlichen wie an gesellschaftlichen Thatsachen so reichen Lande wie Griechenland überhaupt und namentlich Attika alle andern Fächer des menschlichen Wissens eine wissenschaftliche Untersuchung gefunden haben sollten mit einziger Ausnahme desjenigen Gebietes, das doch gerade am innigsten mit der stets neu angeregten Frage nach der Verfassung und ihren Rechten zusammenhing und diese sogar zum Theil geradezu umschloss, des Gebiets der Staatswissenschaften. Allerdings ist im Grossen und Ganzen der Satz richtig, dass die Hauptrichtung des griechischen Geistes auf Kunst und Philosophie, die des römischen dagegen auf Recht und Gerichtsverhandlung ging. Aber kein Volk der Welt hat so oft und so durchgreifend die Ordnung seiner öffentlichen Verhältnisse gewechselt als das griechische überhaupt und das atheniensische im Besondern; es musste in diesen Bewegungen fast schrittweise auf jene Gewalten stossen, die in die Verfassungsbildung so mächtig hineingreifen; seine Gesetze selbst betrafen fast immer neben dem blossen Verfassungsrecht zugleich auch die volkswirthschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse, wie denn das allerdings in der Natur derselben liegt: wie sollte

nun bei der geistigen Tiefe und Lebendigkeit jenes in vielem Betracht fast wunderbaren Volkes kein Blick auf jene Gebiete gefallen sein, deren Umfang und Bedeutung niemanden je entgangen ist, den der Gang der Ereignisse oder eignes Studium ihnen einmal nahe gebracht?

nen

So viel uns bekannt ist, existirt indess über die Frage, ob vor Platon und Aristoteles schon eine staatswissenschaftliche Literatur bei den Atheniensern dagewesen, keine Untersuchung und auch keine Angabe mit Ausnahme eines einzigen Punktes, der Sklavenfrage. Wir wollen nun keineswegs in Abrede stellen dass auch die sorgfältigste Untersuchung der alten Klassiker kaum im Stande sein dürfte, irgend etwas wesentliches zu dem allerdings kahlen Schema um uns des Ausdrucks zu bediehinzuzufügen, das wir aus dem ersten Kenner der Literatur seiner Zeit, aus Aristoteles selbst uns gesammelt haben; und wir glauben daher, dass man sich täuschen würde, wenn man sich von einer solchen Untersuchung die Herstellung einer vollen und lebendigen Literatur in unserm Sinne des Wortes verspräche. Es wird vielmehr das Folgende zeigen, wie wenig Positives uns zu Gebote steht. Aber dennoch müssen wir die Untersuchung und Darstellung dessen, was uns wohl hauptsächlich Aristoteles in beiläufigen Andeutungen gerettet hat, für eine ganz wesentliche Erfüllung unserer Kunde der griechischen Wissenschaft halten.

Die hergebrachte Art und Weise, wie man Aristoteles und Platon in der Geschichte der Rechtphilosophie hinzustellen pflegt, muss bei jedem der die Bewegungen des griechischen Volkes nicht lebendig gegenwärtig hat, die Vorstellung erwecken, dass jene beiden Heroen die Staatswissenschaft, deren Einfluss nicht bloss heute dauert sondern der da dauern wird so lange es eine Wissenschaft giebt, ja der so gross ist dass es bloss durch sie schon eine Wissenschaft geben wird, fast ohne alle Vorgänger ihre mächtigen Systeme und Lebensanschauungen wie eine gewappnete Minerva in ursprünglicher That aus sich selbst geboren haben. Abgesehen davon, ob dies richtig ist oder nicht, ist es wenigstens für die meisten Menschen viel leichter, dies in solcher Weise sich zu denken. Denn wenn jene beiden Männer mit

ihrem geistigen Leben das Resultat einer machtvoll arbeitenden Geschichte sind, wenn es wahr ist, dass wir sie nur dann ganz verstehen, wenn wir sie als Schlusspunkt und höchsten geistigen Ausdruck der Geschichte betrachten die ihnen vorhergeht, so wird es allerdings nothwendig für den Lernenden, neben oder wenn man will vor demjenigen, was diese Männer selbst gegeben haben und gewesen sind, sich geistig auch den Boden auf dem sie erwuchsen, die Voraussetzungen die sie vorfanden, die Gegner mit denen sie zu kämpfen hatten, zur Anschauung zu bringen. Das Verständniss des Platon und Aristoteles wird dann etwas höheres als das blosse Verständniss ihrer Hauptwerke; es wird zum Verständniss des Geistes der Zeit, welche solche Gedanken erzeugen konnte, und welche ihrer bedurft hat, eben weil sie sie erzeugte. Wir werden alsdann von diesem Standpunkte aus weder bei Platon noch bei Aristoteles stehen bleiben können wir werden sie als die Blüthe ihrer Zeit betrachten, aber ebendesshalb mit der Blüthe nicht das ganze Leben erschöpft sehen; wir werden in ihnen nicht wie bisher bloss Philosophen und Gelehrte sondern Männer die mitten in der geistigen Bewegung ihrer Zeit standen, anerkennen, und das ist eine Arbeit für jeden, der sie so verstehen will. Aber eine unerlässliche.

:

Wir sind in dieser Beziehung wohl im Allgemeinen schon von der Auffassungsweise zurückgekommen, die im Anfang der Geschichte der Wissenschaft in ganz natürlicher Art sich fast ausschliessliche Geltung verschaffte. Es war durchaus in der Ordnung, dass man im Anfang sich zunächst an die grossen Thatsachen der Geschichte des menschlichen Geistes wandte, die weit über das Gewöhnliche hervorragend, dem Gewöhnlichen selbst, zwischen dem sie standen, einen höhern Charakter gaben. Diese Thatsachen waren eben die Arbeiten und das Leben der grossen Männer aller Wissenschaften, die wie Merk- und Wegezeichen den Weg darlegten, den der menschliche Geist durch die Jahrhunderte zurücklegte. Sie mussten erst durchaus feststehen, ehe man Maass und Werth der Erscheinungen, die zwischen ihnen liegen, in Anschlag bringen konnte; sie schienen ebendesshalb im Anfange allein der eingehenden Beachtung, ja des Studiums eines ganzen Menschenlebens werth. Und so hat sich

um sie bisher das Wissen von dem geistigen Leben crystallisirt; durch sie ist die Gewähr geboten, dass nun das, was sonst aller menschlichen Kunde verloren gegangen wäre, uns zur Erfüllung der Anschauung des Ganzen dauernd erhalten wird. Allein die Gefahr, das Kleinere zu verlieren, wenn man nicht das Grosse als einzige Hauptsache festhielt, ist jetzt wohl als eine beseitigte zu betrachten. Die Erkenntniss menschlicher Dinge steigt von den Höhen allmählich in die Thäler hinab, und fast mit jedem Tage gewinnt die Kunde derjenigen Verhältnisse, welche die grösseren Erscheinungen als kleine aber massenhafte und dadurch machtvolle Mächte begleiten, eine immer höhere Bedeutung. Und wie es seiner Zeit naturgemäss war, dass man sich mit Wissenschaft und Lehre an die höchste Aristokratie des menschlichen Geistes anschloss, so ist es nicht minder naturgemäss, dass man jetzt beginnt, die Masse des geistigen Daseins und Lebens mit in Berechnung zu ziehen.

Offenbar aber kommt es, wie es uns wenigstens scheinen will, darauf an, nicht bei diesen Allgemeinheiten stehen zu bleiben. Und in der That wird es nicht schwer sein, ein allgemeines Gesetz aufzustellen für die Erscheinung aller hervorragenden Werke im Gebiete der Staatswissenschaft einerseits, und für den Einfluss den sie ausüben andrerseits, ein Gesetz das wir hier auch desshalb darzulegen berechtigt sind, weil es seine volle, und wie das Folgende zeigen wird auch leichtverständliche Geltung nicht minder für die Zeit des Platon und Aristoteles wie für unsere unmittelbare Gegenwart hat. Es muss, wie uns scheinen will, dies Gesetz dem Studium jeder grössern und einflussreichern Erscheinung im Gebiete der Staatswissenchaft zum Grunde gelegt werden; und je genauer man es betrachtet, desto mehr wird man mit uns dahin übereinstimmen, dass es nur dadurch möglich werden kann, den rechten Sinn der betreffenden Lehren, ja oft sogar die geistige Möglichkeit derselben zu verstehen. Denn es ist am Ende doch wahr, dass die grössten Irrthümer der Staatsweisen mehr den Verhältnissen ihrer Zeit als ihnen selbst angehören, und dass die Logik der sie folgen, noch mehr die ihrer Erlebnisse als die ihrer Gedanken ist. Und das nun

« НазадПродовжити »