Lehr- und Handbuch der politischen Oekonomie: In einzelnen selbständigen Abtheilungen. In Verbindung mit A. Buchenberger, K. Bücher, H. Dietzel und Anderen bearbeitet und herausgegeben. Erste-[vierte Hauptabtheilung, vierter Theil].

Передня обкладинка
C. F. Winter'sche Verlagshandlung, 1890
 

Інші видання - Показати все

Загальні терміни та фрази

Abgaben ähnliche allgemeinen Steuerlehre Auffassung Auflage Besitz Besitzsteuer besonders Besteuerung betreffenden Bezug Branntwein Branntweinsteuer Character Classen Consequenz daher deutschen directen Steuern Eigenthümer Einkommen Einkommensteuer Einnahmen Einrichtung einzelnen Entwicklung Erbschaftssteuer Erhebung ersten Ertrags Ertragssteuern Erwerbs Fällen Finanz Finanzbedarfs Finanzwissenschaft Frage Frankreich ganzen Gebühren Gebührenwesen Gemeinde gerade Gerechtigkeit Geschichte Gesetz Gesichtspunct Gewerbe Gewerbesteuer gewisse Gleichmässigkeit grossen Grund Grundsätze Grundsteuer Höhe indirecten Interesse jetzt Kapital Kosten Ländern Leistung letzteren lichen Luxussteuern Maasse meist Mill möglichst muss namentlich Nationalökonomie nemlich neueren Neumann nothwendig Object öffentliche Abgaben öffentlichen ökonomischen Personen practisch Praxis Preussen preussischen Princip principiell privatwirthschaftlichen Puncte Realsteuern Recht Regalien richtig Robert Meyer Sätze Schwierigkeiten socialen socialpolitischen Staats Standpuncte Stempel Steuerarten Steuerfreiheit Steuerfuss Steuerpflichtigen Steuerprincipien Steuerquelle Steuersystem steuertechnischen Steuerwesen Tabak Thätigkeiten Thatsachen Theil Theorie Thlr Ueber Ueberwälzung unserer Verbrauchsbesteuerung Verbrauchssteuern Verhältnisse Verkehrs Verkehrssteuern Vermögens Vermögenssteuer verschiedenen Vertheilung viel Volks Volkseinkommens Volkswirthschaft vornemlich Wegegeld wenigstens Werth wesentlich wieder wirthschaftlichen wohl Zoll

Популярні уривки

Сторінка 224 - Every tax ought to be levied at the time, or in the manner in which it is most likely to be convenient for the contributor to pay it.
Сторінка 224 - The tax which each individual is bound to pay ought to be certain, and not arbitrary. The time of payment, the manner of payment, the quantity to be paid, ought all to be clear and plain to the contributor, and to every other person.
Сторінка 224 - Every tax ought to be so contrived as both to take out and to keep out of the pockets of the people as Little as possible, over and above what it brings into the public treasury of the state.
Сторінка 224 - The subjects of every state ought to contribute towards the support of the government, as nearly as possible, in proportion to their respective abilities ; that is, in proportion to the revenue which they respectively enjoy under the protection of the state.
Сторінка 121 - Inhalts, die .öfter als einmal wöchentlich erscheinen, gegen Bezahlung von Orten mit einer Postanstalt nach anderen Orten mit einer Postanstalt des In- oder Auslandes auf andere Weise als durch die Post ist verboten.
Сторінка 141 - Gebrauch sein würden. Urkunden, welche im Verfahren errichtet werden, bleiben, soweit ihr Inhalt über den Gegenstand des Verfahrens hinausgeht, den allgemeinen Vorschriften über Erhebung von Stempeln oder anderen Abgaben unterworfen.
Сторінка 171 - Werden Steuern von Personen gefordert, die sie nach der Absicht (oder der Voraussicht) der Staatsgewalt nicht selbst tragen, sondern von den zu Besteuernden sich ersetzen lassen sollen, so sind es mittelbar erhobene, vorgeschossene oder indirecte Steuern.
Сторінка 376 - Ibid., i, 451. Cf. 5th ed. (1885), ii, 432. 2" Die wirthschaftliche Leistungsfahigkeit einer Person liegt in zwei Reihen von Momenten, solchen welche den Erwerb und Besitz von Sachgiitern, und solchen, welche die Verwendung dieser Giiter zu eigner oder anderen pflichtmassig zu ermoglichenden Bediirfniss Befriedigung betreffen.
Сторінка ix - Die öffentlichen Abgaben und Schulden" als Motto die alten Worte Royer-Collards voranstellte: „Die Theorie als überflüssig erklären, heißt den Hochmut haben, man brauche nicht zu wissen, was man sagt, wenn man spricht, und was man tut, wenn man handelt.
Сторінка 315 - Besteuerung aufgestellt werden : der socialpolitiache, kraft dessen die Steuer nicht nur Mittel zur Deckung des Finanzbedarfs, sondern zugleich ein solches Mittel dazu ist, welches in die bei freier Concurrenz entstandene Einkommen- und Vermögensvertheilung corrigirend mit eingreift.

Бібліографічна інформація