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seinigen Venetia, Noricum und Dalmatien als Wohnsiße anweise. Jovius schickte den Bericht von Alarichs Forderungen an den Kaiser und schlug diesem zugleich vor, Alarich noch außerdem zum obersten Kriegsbefehlshaber (magister utriusque militiae) zu ernennen. Der Kaiser, über des Jovius Vorschlag sehr aufgebracht, schickte diesem einen Brief, worin er in den stolzesten Ausdrücken dem Gothenkönig jede Würde verweigerte. Man hatte die Unklugheit Alarich diesen Brief zu zeigen, worüber dieser so aufgebracht wurde, daß er den Krieg von neuem anzufangen beschloß. Sogleich wurden alle Unterhandlungen abgebrochen, und Jovius kehrte nach Ravenna zurück, wo er und das römis sche Heer sich durch den feierlichsten Schwur bei dem Kopfe des Kaisers verband, einen unversöhnlichen, immerwährenden Krieg mit den Gothen zu führen.

Ehe Alarich zum zweitenmale auf Rom losmarschirte, hatte er noch die Mäßigkeit, ungeachtet so vieler mißlungenen Ver suche, einen leßten Vorschlag zur Versöhnung zu machen. Er wollte sich mit den beiden Provinzen Noricum, die ohnehin beständig den Einfällen ausgeseßt waren, begnügen, ohne dar, auf zu beharren Oberbefehlshaber zu seyn und Jahrgelder zu erhalten. Allein die Minister, die durch des Gothen Nachgies bigkeit und Friedseligkeit übermüthig geworden waren, wiesen stolz jeden Vorschlag zur Versöhnung zurück, und erklärten den Krieg durch den Schwur, den sie geleistet, für unwiderruflich 92).

Rom war nun von dem Kaiser seinem Schicksal überlassen. Alarich wußte wohl, daß er die Stadt wegen ihrer überaus starken Bevölkerung durch Hunger bezwingen könnte. Er bemäch, tigte sich daher zuerst der Hafenstadt Ostia, wo für Rom Getraidevorräthe aufgehäuft waren. Eine schreckliche Hungersnoth, die Roms Einwohner treffen mußte, wenn Alarich seine Dros hung, im Falle einer verzögerten Uebergebung alle Magazine zu verbrennen, erfüllte. brachte den Senat zur Nachgiebigkeit die Thore der Stadt zu öffnen, und die Forderungen wegen

92) Zosimus L. V. c. 49-51. Sozomen. L. IX, c. 7.

der Wahl eines neuen Kaisers zu erfüllen. Attalus, der Prá fect der Stadt, ward auf den Thron gehoben, und dieser ver, lich seinem Wohlthäter Alarich die Würde, die ihm Honorius zu geben sich bisher geweigert hatte. Der Gothenkönig ward oberster Kriegsbefehlshaber der Armeen des Westens und sein Schwager Ataulph Comes domesticorum, d. h. er erhielt die Wache um die Person des neuen Kaisers 93).

Unterdessen Attalus auf den Rath des Alarich Truppen nach Africa schickte, um sich dieser Provinz zu versichern, rückten die Gothen vor Ravenna, wo sich Honorius in der mißlichsten Lage befand. Der größte Theil Italiens, selbst Mailand und die Städte Liguriens erkannten Attalus oder vielmehr Alarichs Herrschaft an. Honorius fühlte nun selbst seine gänzliche Schwäche, er schickte Gesandte an Attalus und bot ihm an das Reich zu theilen. Allein dieser wollte davon nichts hören, sondern bestand auf gänzlicher Abtretung: das Leben wollte er ihm lassen, jedoch nicht mit unverstümmeltem Körper: auf einer einsamen Insel würde er ihm seinen Aufenthalt anweisen, wo ihm nichts an den Lebensbedürfnissen fehlen sollte. Des Theo. dosius Sohn war nun in einer schrecklichen Verzweiflung: Alas rich stand vor den Thoren der Stadt, und drohte nicht eher wegzuziehen, als bis er sie eingenommen håtte. Die treuesten Diener, die er zu haben glaubte, waren zu den Feinden übergegangen, da sie hier mehr das Glück zu Hause sahen. Selbst der Minister Jovius und der General Valens hatten die Schänd lichkeit mit dem Feinde gemeinschaftliche Sache zu machen. In solcher Lage war Honorius, als er im Hafen zu Ravenna Schiffe bereit hielt, um sich zu seinem Neffen Theodosius nach

93) Zosimus Lib. VI, 6 et 7. Nach dem Text, den wir jezt von Zosimus besigen, wird freilich nichts von der Erhebung Ataulphs zum Comes domesticorum gesagt: allein schon Sigonius sagt es, der zwar nicht ein vollständigeres Manuscript von diesem Schriftsteller als wir batte, aber wahrscheinlich die Stelle bei Sozomen. L. IX. c. 9. berücksichtigte, mo es beift: Χειροτονεῖται Αλάριχος στρατηγὸς ἑκατέρας δυνάμεως· Αδάουλφος δὲ ἡγεμὼν τῶν ἱππέων δομεστίκων καλουμένων. Ueber ultra. lus sehe man noch Olympiodor. ap. Phot. p. 57. ed. Bekker. Philostorg. L. XII, c. 3. u. Procop. hist. Vandalic. I, 2. Orosius VII, 42.

Constantinopel zu flüchten. 94). Allein oft tritt im menschlichen Leben, wo das Unglück den höchsten Punkt erreicht hat, plößlich eine solche Wendung der Dinge ein, daß alles sich anders gestaltet. Schon lange erwartete Cohorten von Veteranen, 4000 Mann stark, kommen im Hafen von Ravenna an: diesen Truppen, die dem Honorius noch ergeben sind, wird die Bewachung der Stadt anvertraut. Bald darauf kommen auch die günstigsten Nachrichten von Afrika. Der Statthalter daselbst, Heraclianus, welcher die Truppen des Attalus geschlagen hatte, schickte eine große Summe Geldes, wodurch die Anhänglichkeit der Truppen in Ravenna erhalten wurde. Was aber noch viel wichtiger war als dieses, so konnte nun Heraclian jede Ausfuhr von Korn und Del nach Rom verhindern, so daß daselbst Hun, gersnoth, Unzufriedenheit und Aufstand des Volkes ausbrach. Attalus, anstatt alles mögliche anzuwenden Herr von Afrika zu werden, hatte sogar untersagt Gothen dahin überzuschiffen, um diese Provinz zu erobern: ja er ließ nicht einmal zu, daß ein Gothe die Truppen anführte 95). Durch diese thörichten Schritte und viele andere, die er sich, ohne erst Alarich um Rath zu fragen, erlaubte, verlor er den Schuß, des gothischen Königs. Da auch Jovius wieder zu Honorius zurückgekehrt war, und sich dessen Parthey jeden Tag zu vergrößern schien; so führte Alarich den schon lange gefaßten Entschluß aus, den Attalus, da er ihm nicht nach Wunsch regierte, abzuseßen. In einer großen Ebene bei Rimini im Angesichte vieler Menschen beraubte er ihn des Diadems und des Purpurs (410 im Februar) und schickte beides dem Honorius als Unterpfand des Friedens und der Freundschaft. Dem abgeseßten Kaiser aber bewilligte er die Bitte, dem gothischen Lager folgen zu dürfen.

Alarichs Absicht, die er bei der Absetzung des Attalus hatte, den Kaiser zum Frieden zu stimmen, ward verfehlt. Denn der Gothe Sarus, der Todfeind der Balthen und besonders des

94) Zosimus L. VI. c. 7.
95) Zosim. L. VI, c. 11 8qq,

Ataulph, hatte sich bisher für keine Parthei entschieden: als aber Ataulph feindlich gegen ihn zog, so erklärte er sich für den Kaiser, und erhielt einen solchen Einfluß bei diesem, da er mit einer kleinen Schaar eine ziemliche bedeutende gothische Mannschaft überfiel und niederhieb, daß der Krieg von neuem begann. 96).

Nachdem sich Alarich davon überzeugt hatte, gegen das feste Ravenna nichts ausrichten zu können, so rückte er zum drittenmale (410) 97) gegen Rom, um an dieser unglücklichen Stadt durch Plünderung und Brand seinen Zorn gegen den Kaiser auszulassen. Da nun jeßt nicht mehr von Bedingnissen die Rede war, unter welchen Alarich die Stadt schonen wollte, wenn sie sich übergåbe; so suchte sie eine hartnäckige Vertheidigung den Gothen entgegen zu seßen. Alarich, der gern eine lange Belagerung vermied und mit Sturm die Stadt auch nicht nehmen konnte, sann darauf, wie er durch List oder Verrath_sich derselben bemächtigte. Wenn wir der verdächtigen Nachricht des Procopius 98) Glauben schenken könnten, so håtte er aus dem ganzen gothischen Heere 300 Jünglinge ausgewählt, deren Lapferkeit und Eifer ihm zu dienen er genau kannte. Diese schickte er als Sklaven den vornehmsten Patriciern zum Geschenk, indem er ihnen sagen ließ, er fühle gegen sie Achtung und Bewunderung, weil sie ihrem Fürsten so ergeben und von solcher Lapferkeit wären, welche er am allerhöchsten schåße. Die Patricier, durch diese Worte geschmeichelt und durch das Geschenk erfreut, merkten nicht die List und die Fallstricke, welche Alarich legte. Auch schien es, als wollte dieser Anstalten treffen die Belagerung aufzuheben. Allein der Gothenkönig hatte den 300 Jünglingen schon den Tag bestimmt, an dem sie

96) Zosimus Lib. VI, c. 12. 13. hier endigt dessen verstümmeltes Werk. Sozomen. et Philostorg. 1. c. Oros. Lib. VII, c. 42. Olympiodor. ap. Phot. ed. Bekker p. 57.

97) Nach Tillemont not. XXIX ad vit. Honor. — Pagius ad ann. 410 §. VII-XIII. meint die Belagerung sey noch 409 gewesen. 98) Histor. Vandal. L. I. c. 2.

des Nachmittags, wenn ihre Herrn schliefen, an das salarische Thor eilen und die Wächter daselbst umbringen sollten. Dieses geschah wie man verabredet hatte, und Alarich, der mit dem ganzen Heere zu der bestimmten Stunde bei dem genannten Thore stand, brach, als die Wächter getödtet waren und die Freunde das Thor öffneten, mit der größten Schnelligkeit in die Stadt. Allein viel wahrscheinlicher ist es und von glaub. würdigern Schriftstellern bezeuget, daß die Gothen in der Nacht 99) mit Sturm und Verrath die Stadt eroberten 100).

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Um die Verwirrung daselbst recht groß zu machen und die Aufmerksamkeit von dem Angriffspunkt abzulenken, wurden die Häuser, welche bei dem salarischen Thore in der Nähe des sallustischen Pallastes waren, angezündet: und diese hatten die Feuersbrunst weiter verbreitet 101). Mit Schrecken sahen die Römer plößlich ihre Stadt eingenommen: jede Gegenwehr erkannten sie jeßt für unnüß und sogar für verderblich, da sie die Wuth der aufgebrachten Feinde nicht noch mehr reizen wollten. Obwohl die Gothen, als arianische Christen, Kirchen und ihre Heiligthümer, wie auch die, welche an heilige Orte ihre Zuflucht nahmen, nach dem ausdrücklichen Befehl Alarichs verschonten 102), so war doch das Plündern und Morden in der Stadt entseßlich 103).

99) Hieronymus (epist. 96.) ad Principiam T. I. p. 121.

100) Das erstere sagt Orosius VII, 39 und c. 40. irruptio urbis per Alarichum facta est; das andere Sozomenus L. IX, c. 15. ry Ρώμην (Αλάριχος) εἷλε προδοσία.

101) Procop. histor. Vandalic. L. I, c. 2. Daß ein Theil von Rom verbranntè, sagt auch das Chronicon Marcellini: partem urbis cremavit: discedunt (Gothi) facto quidem aliquantarum aedium incendio: auch Philostorgius XII, c. 3. Allein Jornandes c. 30. der nur der legten Belagerung Roms erwähnt, behauptet, daß nichts durch Brand zerstört ward: (Gothi) Romam ingressi, Alarico jubente, spoliant tantum: non autem, ut solent gentes, ignem supponunt.

102) Jornandes 1. c. Orosius 1. c.

103) Procop. 1. c. Augustin. de excid. c. 2 u. de Civitate Dei ab initio et inpr. c. 12 et 13. Hieronym. 1. c. u. in epist. 98 ad Gaudentiam, doch übertreibt dieser offenbar die Gräuelscenen. Urbs inclyta, et Romani imperii caput, uno hausta est incendio: nulla est regio, quae non exules Romanos habeat. Cf. Baron. Annal. Ecclest.

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