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folge jede Seite befugt, selbständig schriftliche Anträge zu stellen, welche dann die andere durch einen Ausschuss vorberathen liess, um sie entweder anzunehmen oder zu verwerfen. Kein Artikel aber sollte als definitiv gelten, bis nicht der ganze Vertrag durch die eine wie die andere Landesvertretung approbirt worden sei. Auch wurde bis dahin das tiefste Geheimniss auferlegt. Nachdem nun die Engländer ihren Fundamentalantrag eingereicht hatten, in welchem als Endzweck des ganzen Vorhabens die Errichtung eines gemeinsamen Königreichs unter einem neuen Namen mit einem einzigen Parlament und derselben Thronfolge vorgeschlagen wurde, erwiderten die Schotten ein Paar Tage später mit Amendements, welche nicht nur ausweichend lauteten, sondern zwischen den beiden Nationen noch immer das rein föderative Verhältniss zu behaupten trachteten. Nur gegen Gewährung eines unbedingt freien Handels wollten sie auf die Thronfolgeacte der Engländer eingehen. Zum Glück blieben diese, viel weiser geführt, bei ihrem die volle Incorporation einschliessenden Hauptsatze und nöthigten dadurch den anderen Theil, bereits am nächsten Tage das Princip der Gegenseitigkeit in allen bürgerlichen und commerciellen Rechtsverhältnissen zu acceptiren, worauf nun erst die Berathung der Einzelfragen in Fluss kam. Diese betrafen in erster Linie den Ausgleich der Abgaben und Lasten, um mittelst eines goldenen Aequivalents, das anzunehmen Schottland kein Bedenken trug, die gemeinsame Finanzwirthschaft und zwar auch mit denselben Ein- und Ausgangszöllen zu begründen. Jenes Aequivalent bestand zunächst in der Exemption von einer Reihe von Steuern, von denen in der Folge zwar einige auch in England aufgehoben worden sind, während die Befreiung von der Grundsteuer, 4 Schilling vom Pfund Rente, in dem weit ärmeren Lande allerdings als ein sehr vortheilhaftes Geschäft betrachtet werden musste. Wenn England damals durch diese Steuer allein 2 Millionen aufbrachte, so sollte Schottland nur für 48,000 Pfund Sterling gut sagen. Am meisten Schwierigkeit bereitete alsdann ein Ausgleich im Staatsschuldenwesen, schon weil die Verbindlichkeiten beider Länder in ganz verschiedener Weise berechnet wurden.

Allein grossartig wie im Schuldenmachen zu eignem und seines Nächsten Besten erwies sich England auch in der Freigebigkeit, mit der es Schottlands nominelle Antheilnahme an der gemeinsamen Schuldenlast durch klingende Entschädigung aufwog.

Von diesen wirthschaftlichen Fragen gelangte man erst am 7. Juni weiter zu den staatsrechtlichen, als die Engländer unerwartet den Schotten, die allzu sanguinisch mit ihrer ganzen bisherigen Repräsentation hinübertreten zu können meinten, nur 38 Plätze in dem einheitlichen Unterhause einräumen wollten. Jene beabsichtigten dort auch fernerhin national geschlossen zu bleiben, die Engländer hingegen erkannten im Voraus, dass in der Gesammtvertretung, falls dieselbe nicht ein Trugspiel werden sollte, nur Parteigegensätze, aber nimmermehr nationale fortbestehen dürften. Sie haben sich dann schliesslich bis zu 45 Sitzen herbeigelassen; und die Folge hat ihnen Recht gegeben, denn die Union schwebte jedesmal in unmittelbarer Gefahr, sobald sich eine particularistisch-schottische Faction geltend machen wollte. Numerisch mochte allerdings ein Zwölftel der englischen Vertretung der Bevölkerungsziffer Schottlands nicht einmal annähernd gerecht werden, allein solche Ungleichheiten wurden doch durch die sehr schwer wiegenden finanziellen Vortheile wieder erheblich ausgeglichen. Obwohl von den zahlreichen schottischen Peers, deren Gesammtzahl damals 154 betrug, nur sechszehn durch Wahl für eine Parlamentsdauer in das Haus der Lords eintraten, so erhielt doch fortan der ganze mit Glücksgütern nur sehr ungleich gesegnete Stand die in England üblichen Vorrechte, während sie ihm von den schottischen Gerichten bisher nur während der kurzen Dauer ihrer eigenen Parlamentssessionen zuerkannt gewesen waren.

In Bezug auf Münze, Mass und Gewicht hat sich der kleinere Theil, wenn nicht völlig, so doch sehr bald zum eigenen Gewinn in die einen unendlich grossartigeren Markt beherrschenden Normen des anderen gefügt. Dagegen war es ein Leichtes, in Flagge und Wappen die nationale Eitelkeit zu befriedigen. Hinfort erscheinen denn mit heraldischer Genauigkeit das St. Georgs- und St. Andreaskreuz

so wie die englischen Leoparden und der schottische lion rampant in ihren Vierteln des Banners oder des Schildes, jedoch erhalten die schottischen Reichsattribute jedesmal die ehrenvollere Seite, sobald die Anwendung einem speciell nationalen Zwecke gilt. Sehr erfreulich aber war, dass, als endlich am 15. Juli auch die dornenvolle Angelegenheit von Darien zur Sprache gebracht wurde, auf beiden Seiten eine versöhnliche Stimmung durchschlug. Das englische Parlament hätte jene verunglückte Speculation nachträglich erst recht nicht anerkannt, aber ohne viel Widerstreben verpflichtete es sich grossmüthig, die Actien aufkaufen zu wollen. Und so wurde denn für diesen Zweck wie zur Abtragung der öffentlichen Schuld Schottlands, zugleich aber auch um die Einbusse bei Unterdrückung der besonderen Währung des Nordens zu decken, die Summe von 398,085.10 Pfd. Sterl. ausgeworfen, die ihm als Aequivalent in Gold gezahlt werden musste.

Wie die beiden Ausschüsse nicht befugt waren, die kirchlichen Dinge zu berühren, so verfuhren sie auch höchst vorsichtig in Allem, was das bürgerliche Recht und seine Praxis in beiden Ländern betraf. Oeffentliches Recht und Staatsverwaltung sollten dem vereinigten Königreiche freilich in gemeinsamen Institutionen angepasst, dagegen im Privatrecht, ausser auf dem Wege der Gesetzgebung, keinerlei Abänderung getroffen werden. Schottland wie England haben demzufolge ihre besonderen Rechtssysteme, ihre eigenen Tribunale und getrenntes Processverfahren bewahrt. Man hütete sich sogar, in der Unionsacte den Grundherren des Nordens ihre Patrimonialgerichtsbarkeit, obwohl sie aus halb keltischem Feudalismus stammte, kurzweg zu entziehen. Sie ist ihnen einstweilen als privates Attribut verblieben, bis sich die üble Wirkung einer so gefährlichen Befugniss bei den wiederholten Complotten, welche die Rückführung der Stuarts bezweckten, so grell herausstellte, dass die Staatsmänner beider Länder endlich zu der Unterdrückung dieses Ausnahmerechts schreiten mussten. Am 23. Juli nach neunwöchentlicher Arbeit ist der Entwurf Ihrer Majestät der Königin überreicht worden. Von je 31 Commissaren haben ihn 27 Engländer und 26 Schotten unterschrieben. Unter

den fehlenden machte sich der Sachwalter der ausgetriebenen Dynastie, der Jacobit Lockhart, bemerklich.

Nunmehr hatte die parlamentarische Discussion zu erfolgen. Klug liess man wiederum Schottland den Vortritt, damit es möglich unbeeinflusst und selbständig seine Entschlüsse fasse. In dem königlichen Anschreiben, welches die Bevollmächtigten, der reactivirte Herzog von Queensberry und der junge Graf von Mar, den am 3. October in Edinburgh noch einmal versammelten Ständen überreichten, hiess es:,,Die Massregel wird Euch Glauben, Freiheit und Eigenthum sichern, die Zwistigkeiten unter Euch selber, Neid und Streit zwischen Unsern beiden Königreichen entfernen. Indem sie bei Euch Kraft, Wohlstand und Handel hebt, wird durch diese Union die ganze Insel in Zuneigung verbunden, von jeder Befürchtung, ihre Interessen könnten auseinander gehen, befreit und befähigt sein, allen ihren Feinden zu widerstehen, den protestantischen Glauben überall zu stützen und die Freiheit Europas aufrecht zu erhalten.“ Vorläufig jedoch drohte die Veröffentlichung des Entwurfs die alten nationalen Leidenschaften erst recht zu entfesseln. Die Parteien nahmen selbstverständlich Stellung für und wider. Da war es nun von weittragender Bedeutung, dass die breite presbyterianische Mitte im sicheren Besitz ihrer bevorrechteten Kirche dem Beginnen, durch welches sie selber nicht angetastet wurde, vertrauensvoll entgegen kam. Weder ging sie auf den Bund ein, der ihr arglistig von jacobitischer Seite angetragen wurde, noch wandte sie sich den Eiferern ihrer eigenen Confession zu, die sofort in einem,,Protest und Zeugniss der vereinigten Gesellschaft des bekenntnisstreuen Rests der antipapistischen, antiprälatistischen, antierastianischen, antisectirerischen, allein wahren Kirche Christi in Schottland wider die sündhafte Einverleibungsunion" ihre Posaunentöne ausstiess und zumal gegen England losdonnerte als ein Reich, das mit dem heiligen Covenant gebrochen und durch ketzerische Irrthümer und verabscheuungswürdige Gebräuche verpestet sei. Wie das politische Bekenntniss der Jacobiten an dem Stuartfürsten und seinem Glauben haftete, so wurde die hannöversche Succession von dem covenantischen Extrem schon deshalb

in den Bann gethan, weil der deutsche lutherische Glaube nicht harmonirte mit der reinen Lehre dieser infalliblen Fanatiker. Aber freilich eine ungeheuere Kluft trennte beide Extreme. Und wenn letztere auch gelegentlich immer noch an die Schärfe des Schwertes Gottes appellirten, so sind doch die Wühlereien im Volke fast ausnahmslos nur von den Jacobiten angezettelt worden. Die vornehmsten und einflussreichsten Herren des Landes wurden zu Demagogen, vorzüglich doch weil mit der Annahme der Union jede Aussicht auf Restauration ihres Hofs und des ihnen schmeichelnden Kirchenthums der Jesuiten ein für allemal verloren schien.

Mit seltenem Eifer und einer damals ganz ungewöhnlichen Productivität bemächtigte sich nun aber auch die oppositionelle Presse der Angelegenheit, um alle nationalen Vorurtheile frisch aufzustacheln. Die zahllosen Monarchen einer angeblich tausendjährigen Vergangenheit, die altnationalen Kronjuwelen nebst Scepter und Schwert wurden um so lauter angerufen, weil sie demnächst von einem unersättlichen Eroberer geraubt sein würden. In Folge der Handelseinheit müsste der schottische Kaufmann, durch das Fortbleiben des Hofs der Ladenhalter der High Street von Edinburgh zu Grunde gehen. Der kleine Mann vollends würde bei englischen Preisen verhungern, weil er Wasser statt Bier trinken und seinen Haferbrei ohne Salz essen müsste. Es hat nicht an Entgegnungen von der anderen Seite gefehlt, deren eine, dem Sir David Dalrymple zugeschrieben, ganz besonders treffende Argumente bot. Der Verfasser redete seine Landsleute folgendermassen an:,,Eine hochherzige, siegreiche und tapfere Nation ladet Euch zu einer engen Einigung mit sich selber ein, eine Nation, deren Gesetze gerechter, deren Regierung milder, deren Volk freier, behäbiger, glücklicher sind als die irgend einer anderen in Europa, eine Nation, die durch ihren Reichthum, ihre Weisheit und Tapferkeit die furchtbarste Macht gebrochen hat, von der die Christenheit jemals bedroht gewesen, deren siegreichen Waffen auch Ihr selber Eure gegenwärtige Sicherheit verdankt. Diese Nation ladet Euch zur Theilnahme an allen Vortheilen ein, deren sie sich erfreut oder die sie noch

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