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heilige katholische Kirche gestorben wäre, noch die in puritanischer Ausfertigung bei Foxe begegnende ausführliche Gebetsformel, welche das Blut Jesu Christi, des Heilands der Sünder, um Errettung seiner Seele anruft, können echt sein. Man sieht, ein jedes der beiden Extreme suchte ihn. nachträglich an sich zu reissen, während er doch im Leben keinem von beiden huldigte und das grossartige staatsmännische Wagniss gerade desshalb an seiner Persönlichkeit stockte, weil es ihr nicht nur an wirklich religiöser Triebkraft, sondern an der Wurzel alles Glaubens, an einer wahrhaft sittlichen Haltung, gebrach.

Indess die Bitte um Gnade für seinen ,,armen Sohn, sein gutes und tugendsames Weib und ihre armen Kinder", wie sie der erste jener Briefe enthält, hat Heinrich für gut befunden, nicht zu verweigern. Ohne Frage hat dazu ein unterthäniges Gesuch Elisabeth Cromwells (einer Tochter Sir John Seymours, Schwester der verstorbenen Königin Johanna und des nachmaligen Herzogs von Somerset, des Protectors Eduards VI., welche Gregory geheirathet hatte) trotz der „,abscheulichen Uebertretungen und schweren Vergehen des Schwiegervaters", wesentlich beigetragen. Bis in die Verschwägerungen mit dem fürchterlichen und doch volksthümlichen Tudor also war der Sohn des Tuchscheerers von Putney emporgestiegen. Fünf Monate nach des Vaters Tode wurde Gregory zum Baron Cromwell erhoben. Auch ist die Peerage bei seinen Nachkommen verblieben, bis sie* im Jahre 1687 unter Jacob II. ausstarben. Nicht von Thomas Cromwell, sondern von einem Neffen Richard Williams, der aus Dankbarkeit für die auch ihm zugewendeten Klosterspolien den Namen Cromwell annahm, stammt die Familie, welcher der gewaltige Protector gleichen Namens, der Bändiger der Stuarts und der Revolution, entspriessen sollte.

,,Die zweite Person im Reiche England", wie ihn einst ein armer Mönch anredete, war jahrelang Thomas Cromwell gewesen. Im Staatssecretariat und in der Schatzkammer, im engeren wie in dem Grossen Rathe des Reichs, ja, an der Spitze des Kirchenregiments hatte er, obwohl der Diener eines absoluten Fürsten, mit einer Gewalt geschaltet, welche gar wohl an die des grösseren späteren Namensvetters erinnert.

Seinen Namen aber verfolgte von allen Seiten ingrimmiger Hass, so dass er, der weder nach rechts noch links vor Gewaltthat und Blut zurückbebte, schliesslich selber darin unterging. Und doch war er im Leben wie im Sterben das Werkzeug, welches, mehr als irgend ein anderes, die Kirche von England so fest in den Staat einrückte, dass sie sich aus der Umklammerung nicht wieder lostrennen konnte. Einzig und allein im Hinblick auf das von ihm erkannte Ziel, und nicht zum wenigsten im Geiste des Zeitalters und der Nation, kann man dem Wesen des verwegenen Mannes gerecht werden. Statt ihn entweder einfach zu verdammen oder zu vergöttern, sollten daher insonderheit die Anglikaner unbefangener urtheilen, als es in der Regel geschieht. Der evangelisch begeisterte Bischof Latimer bat doch einst Gott, ,,dass er Seine Lordschaft bei langem Leben erhalten möge für alle die guten Zwecke, zu denen er ihn abgeordnet." Was als solche aber den denkenden Zeitgenossen vorschwebte, das fasste der Geschichtschreiber des Tags, Edward Hall, in den Worten zusammen:,,Cromwell war ein abgesagter Feind der Papisterei in jeglicher Gestalt.". Auch eine äussere Einrichtung verewigt den von ihm erstrittenen Sieg über dieselbe, denn England verdankt ihm noch heute seine, die Civilstands - Ordnung schützenden Pfarrregister. Und wer möchte nicht einer bürgerlichen Stimme beipflichten, die, aus eigenster Erfahrung, in Königin Elisabeths Tagen, die denkwürdige Staatsverwaltung von 1529 bis 1540 überblickend, das ehrliche Zeugniss ablegte:,,dass Cromwell durch seinen Muth der Mann gewesen, um als Gottes Werkzeug Alles zu einem guten Ende hinauszuführen.". Wer nicht pfäffisch und hierarchisch fühlt, muss ebenfalls beipflichten, wenn es fernerhin, nachdem die Erinnerung an so manche Launen und Schrecken des Augenblicks bereits in den Hintergrund getreten, im Geiste des Zeitalters der grossen Königin heisst: ,,Cromwell überzeugte den König, dass er durch Bewahrung eines gleichen Rechts, durch Niederhaltung der übermüthigen Gewalt der Grossen, die vor Zeiten gleich GlockenWiddern die Schaafheerden Englands gegen ihre Fürsten trieben, die Liebe der Gemeinen und zumal der City von London fest an sich knüpfen könne."

DIE AUSSICHTEN DES HAUSES HANNOVER AUF DEN ENGLISCHEN THRON IM JAHRE 1711.

Die Anwartschaft des Welfenhauses auf den englischen Thron war schon sehr früh zur Sprache gekommen. Noch trieb Karl II. leichtsinnig und lustig sein Wesen in St. James, noch hatte so wenig wie er selber sein Bruder und Nachfolger, der Herzog Jacob von York einen legitimen Sohn, als im Jahre 1680 von dem Prinzen Ruprecht von der Pfalz, (dem alten Cavalier, dem Sohne der Elisabeth Stuart) und von Wilhelm von Oranien (dem Sohne einer Tochter des enthaupteten Karls I.) Georg Ludwig, der Erstgeborene des in Hannover residirenden Herzogs Ernst August von Kalenberg und Grubenhagen und Sophia's von der Pfalz, Ruprechts jüngster Schwester, als der geeignete Candidat in's Auge gefasst wurde. Zwanzig Jahre alt erschien er denn auch im Winter 1680/81 in London, damit er, wie seine Gönner es wünschten, um die Hand Anna's, der zweiten Tochter Jacobs, würbe, wodurch er in der That der Schwager des grossen Oraniers geworden wäre und daher möglicher Weise schon im Jahre 1702 hätte in England succediren können. Zum Verdruss Wilhelms indess unterliess der junge Fürst nicht nur gänzlich um Anna Stuart zu freien, sondern vermählte sich im Jahre 1682 mit Sophia Dorothea, der Tochter seines Oheims von Celle und der d'Olbreuse, in der nach deutscher Fürstenweise richtigen dynastischen Berechnung, dass durch diese Vereinigung demnächst auch die Fürstenthümer Kalenberg und Grubenhagen mit Celle-Lüneburg verbunden würden. Im Unmuth darüber schrieb der Oranier, welcher zwar die Prinzessin von Celle ihrem Vetter August, dem zweitgeborenen Prinzen von Hannover, dessen

Die Aussichten des Hauses Hannover auf den engl. Thron im J. 1711. 343

ältestem Bruder dagegen seine eigene Schwägerin Anna Stuart zugedacht hatte: „Ich sehe, dass in unserem Jahrhundert das Geld jede andere Berechnung bei Seite drängt."*)

Man weiss, wie wenig Gefallen die geistvolle Herzogin Sophia, stolz auf ihr Wittelsbacher und Stuart-Blut, an der Legitimirung jener Französin in Celle gehabt, wie wenig die Ehe ihres Sohnes mit deren Tochter nach ihrem Geschmack war. Um so schrecklicher war dann für alle Betheiligten die Katastrophe vom Jahre 1694 im Schlosse zu Hannover, Graf Königsmarks Ermordung und die lebenslängliche Verbannung der Prinzessin Sophie Dorothea nach Schloss Ahlden. Ehebund und Ehescheidung, die Erhebung Hannovers zum Kurfürstenthum und Georg Ludwigs Nachfolge beim Tode des Vaters, Alles vollzog sich im streng dynastischen Hausinteresse, wobei auf die Sympathien und Antipathien der Herzogin Sophie als Gemahlin und Mutter sehr wenig Rücksicht genommen, ihre Ansprüche auf die Succession in England gar eine Reihe von Jahren hindurch mit unverkennbarer Geichgültigkeit behandelt wurden.

Im Herbst 1700 besuchten Sophie und ihre Tochter, die Kurfürstin von Brandenburg, von den Bädern von Aachen aus Brüssel und den Haag und machten einen Abstecher zu König Wilhelm im Loo. Sie hatten den jungen Brandenburger Kurprinzen Friedrich Wilhelm bei sich, von dem die Grossmutter frohlockend erklärte, sie habe nie etwas so Artiges gesehen, denn mit zwölf Jahren spreche er so vernünftig, als wäre er dreissig. Da ist denn auch dem Oranier, der stets das Anrecht seiner Cousine von Hannover betonte, während diese in kühler Zurückhaltung beharrte, in der That durch den Kopf gegangen, ob sich nicht der jugendliche hoffnungsvolle Hohenzoller als Ersatz für den vor wenigen Monaten verstorbenen Herzog von Gloucester, den Sohn seiner Schwägerin Anna, zum Throncandidaten in England eignen würde. **) Schon damals klagt ein treuer Staats

*) Je vois que dans le siècle où nous sommes l'argent fait passer toute autre sorte de considération 8 Sept. 1682 bei P. L. Müller, Wilhelm III. von Oranien und Georg Friedrich von Waldeck, I, 189, vgl. Bodemann, Jobst Hermann v. Ilten, S. 10-12.

**) O. Klopp, der Fall des Hauses Stuart, VIII. 570. 572; Anl. S. 636.

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diener des Hauses Lüneburg*): „König von Preussen sein, Statthalter und Generalcapitän der Vereinigten Provinzen und sogar König von England werden ist wahrlich begehrenswerth: . . . das Berliner Ministerium lässt daran sein erhabenes Genie erkennen, durch welches es so berühmt in aller Welt wird." Bald nach jener Begegnung freilich, im März 1701, wurde von Wilhelm III. die Thronfolgeordnung in jenem Act of settlement sanctionirt, kraft welcher mit Uebergehung aller katholischen Nachfolger des Hauses Stuart nach seiner und seiner Schwägerin Anna Ableben der englische Thron der Kurfürstin Sophie und ihrer Descendenz als protestantischen Nachkommen des Königshauses zustehen sollte. Es wurde damit nachgeholt, was einst mit Rücksicht auf die Stimmung der Engländer und auf die Möglichkeit einer protestantischen Descendenz in England selber in der Declaration der Rechte vom Jahre 1689 behutsam bei Seite gelassen worden. Gleich nach Wilhelms Tode, am 8. März 1702, erneuerte denn auch der Geheime Rath der Königin Anna den Wunsch des Verstorbenen, nunmehr den Kronprinzen Georg herüberkommen zu lassen. Eingeweihte daheim freilich befürchteten, er würde kaum mehr Geschmack an dieser Krone finden als sein Vater, der Kurfürst;,,was denn freilich nicht gut wäre, wenn die Herren Engländer unsere Gleichgültigkeit in diesem Punkte erführen."**)

So völlig gleichgültig indess ist Keiner der Betheiligten gewesen in Tagen, als in allen Himmelsrichtungen deutsche Fürstenhäuser nach fremden Kronen griffen. Und noch weniger liegen die Beweise vor, dass die verwittwete Kurfürstin ganz wider die abmahnenden Stimmen im eigenen Herzen in jene britische Thronfolge hereingezogen worden sei. Wohl aber haben verschiedene gewichtige Beweggründe, die grossen Wechselfälle des spanischen Erbfolgekrieges, die unberechenbaren Parteiverhältnisse in den britischen Reichen und die souveräne Gesinnung ihres Sohnes,

*) J. B. von Bothmer an Ilten, 31. August 1700 bei Bodemann 197. **) Bothmer an Ilten, 15. April 1701, nach unserer Zeitrechnung natürlich 1702, bei Bodemann 198.

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