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statistischen Forschungen nicht bloss den Erfordernissen der Staatsverwaltung sondern auch denen der Wissenschaft entsprechen. Was das erstere anlangt, so kann es allerdings der Regierung für eine grosse Zahl von Zwecken genügen, die einfache numerische Darlegung des gegenwärtigen und jüngst vergangenen Zustandes einzelner staatlicher Elemente vor sich zu haben. Für sehr viele andere, dem volkswirthschaftlichen Gebiete angehörende Thatsachen genügt dies aber nicht, sondern es handelt sich dabei gewöhnlich mehr um den Nachweis des Causalzusammenhangs, der Gesetze gewisser Erscheinungen des öffentlichen Lebens. Nun kann man zwar sagen, dass dieser Nachweis dem betreffenden Zweige der Verwaltung, je nach ihrem Bedürfnisse selbst zu überlassen sei, allein wenn dies geschieht, und in manchen Fällen wohl auch geschehen muss, so wird diesen einzelnen Behörden nothwendig die Verfolgung neuer interessanter Gesichtspunkte, die sich so häufig aus der Combination von Elementen ergeben, davon das eine allein in den Wirkungskreis dieser, das andere in den Wirkungskreis jener gehört, ferne bleiben müssen, während gerade in solcher Rückwirkung aller Zweige der Staatsverwaltung eine Hauptquelle des Fortschritts für jedes statistische Bureau in Hinsicht auf allseitige Durcharbeitung des Stoffs und Vervollkommnung der Methoden gefunden werden dürfte; abgesehen davon, dass sich einem Bureau unter wissenschaftlicher und strebsamer Leitung fortwährend von selbst neue Gesichtspunkte für die Anschauung des Staats- und Volkslebens darbieten, auf welche der betreffende Verwaltungszweig vielleicht nicht von selbst gefallen wäre. Ohne Zweifel wird auch das Umgekehrte stattfinden, das statistische Bureau wird bei selbsteigenem Vorgehen manch speciellen Gegenstand unbeachtet lassen, der unbedeutend in seinem Erscheinen, darum doch vom grössten Belang in einer gewissen Frage sein kann. Aber daraus folgt, dass eine enge Verbindung des statistischen Bureaus mit den einzelnen Behörden oder vielmehr eine vollständige Kenntniss der Bedürfnisse dieser letzteren bei dem Bureau eine unerlässliche Bedingung zur nutzbringenden Entwickelung der Statistik im Staate überhaupt ist.

Fragen wir nun,

ob diese Bedingung in Sachsen erfüllt ist, so ist darauf leider mit Nein zu antworten.

Das was zur Begründung einer vollständigen und allseitigen statistischen Kenntniss eines Landes in vielen deutschen Ländern und namentlich auch in Sachsen noch am meisten mangelt, sind nicht sowohl Beobachtungen, als hinlänglich genaue und erschöpfende Beobachtungen der staatlichen und gesellschaftlichen Zustände. Es werden im Königreich Sachsen vielleicht mehr Thatsachen aus dem gesellschaftlichen Leben von Seiten der Behörden aufgezeichnet, als in manchem anderen Lande, aber bei dem Mangel eines geregelten Planes, einer systematischen Zusammenstellung, einer Centralisation der verschiedenen Beobachtungen bleibt ein grosser Theil derselben todtes Material und nicht wenige dürften daher von keinem andern als dem Erfolge begleitet sein, denjenigen Personen, die sich ihnen unterzogen, eine

ziemlich nutzlose Mühe bereitet zu haben. Bei alle dem ist solche statistisch unergiebige Arbeit ungleich theurerer als weit vollkommenere, die ohne wesentliche Vermehrung von Kräften sehr leicht und zur mehreren Zufriedenheit der Betheiligten zu erzielen ist, sobald alles in gehörige, nach einem Mittelpunkte zusammenlaufende Bahnen gewiesen wird. Denn nicht nur werden für isolirte Arbeiten fast genau dieselben Vorbereitungskosten erheischt, wie für planmässig geordnete, das Ganze umfassende, sondern eben dieses Mangels an Centralisation wegen, werden zu Zeiten gewissen Behörden die nämlichen Beobachtungen von den verschiedenen Oberbehörden zwei- und mehrfach abgefordert. Kommt hinzu, dass jede der letzteren die Ereignisse unter andern, oder auch nur wenig verschiedenen Gesichtspunkten oder Eintheilungsprincipien beobachtet wissen will, so wächst die Arbeit, die unter einheitlicher Spitze in einem längeren Zeitraum nur einmal zu machen gewesen wäre, ins Ungeheure; sie überschreitet die Kräfte derer, denen sie vielleicht als ein unbezahltes Nebenamt angesonnen wird und das Resultat ist nothwendig nicht nur unzuverlässige Arbeit, sondern auch Widerwillen gegen statistische Erhebungen jeder Art.

Solche Unzuträglichkeiten fallen gänzlich weg, wenn unter den verschiedenen Organen der Staatsregierung und zwar bei den Ministerial-Departements selbst Einigung darüber vorhanden ist, welche Thatsachen beobachtet werden sollen und zu welchem gemeinschaftlichen Zwecke sie beobachtet werden sollen und können.

Dieselbe Zersplitterung einerseits und die Nothwendigkeit eines gemeinschaftlichen Vorgehens, war bekanntlich vor 11 Jahren in Belgien die Veranlassung zur Errichtung der mit Recht in allen civilisirten Ländern der Welt so hochgeachteten Central-Commission für Statistik. Die Aufgabe derselben ist einen allgemeinen und systematischen Plan für die statistische Erforschung des ganzen Landes zu entwerfen. In Verfolg dessen ist sie angewiesen: die Lücken sowohl wie die Ueberflüssigkeiten der gegenwärtigen statistischen Veröffentlichungen zu bezeichnen, ihre Meinung nicht allein über die zur Erhebung der verschiedenen Nachrichten anzuwendenden Schemate abzugeben, sondern auch mangelnden Falls geeignete Formulare zur Einzeichnung alles Wissenswerthen und Nöthigen zu entwerfen. Nicht minder ist sie angewiesen, darauf hinzuwirken, dass jede Wiederholung oder doppelte Arbeit ebenso in der Erhebung wie in der Veröffentlichung statistischen Materials vermieden werde. Sie ist ferner beauftragt, die von den Staatsministern an den König zu erstattenden Resumés zu redigiren, welche den grossen statistischen Publicationen vorherzugehen haben, diese letzteren selbst in ihrer Ausführung zu überwachen und überhaupt darüber Vorschläge zu machen, auf welche Weise am besten Einheit und Vollständigkeit in die statistischen Arbeiten zu bringen sei. Die Commission correspondirt in allen diesen Angelegenheiten nur mit oder durch den Minister des Innern, welcher die ihm mitgetheilten Ansichten oder Schriftstücke derselben an die betreffende Stelle gelangen lässt.

Die Mitglieder der Commission werden vom König ernannt und soviel wie möglich aus den höheren Beamten der einzelnen Ministerialdepartements erwählt, doch haben auch einige Privatgelehrte in ihr und unter andern zur Zeit der Chef-Redacteur der belgischen Zeitschrift l'Indépendance, Sitz und Stimme. Der Präsident und der Secretair sind permanente Mitglieder, während von den übrigen alle 2 Jahre ein Drittheil ausscheiden und neue hinzutreten; eine Einrichtung, die, nachdem sie schon mehr als 10 Jahre gedauert, vorzüglich von dem Erfolge begleitet gewesen ist, dass unter den Beamten der Staatsregierung richtigere Ansichten über das Wesen und die Aufgabe der Statistik verbreitet worden, als sie gemeinüblich sind und dass dadurch das Vorurtheil zerstört worden ist, als sei der schon ein vollendeter Statistiker, welcher Zahlen in Colonnen schreiben und zu sogenannten Tabellen vereinigen, oder aus einer Tabelle in die andere transponiren kann. Die Verstärkung der Commission durch Zuziehung von Specialsachverständigen bleibt ihr jederzeit unbenommen.

Die Centralcommission hat ihr eigenes Organ, das allen Statistikern vortheilhaft bekannte Bulletin de la Commission centrale de Statistique, davon bis jetzt 4 stattliche Quartbände erschienen, die nicht allein in Bezug auf theoretische, sondern auch auf practische Statistik und den den Mechanismus der statistischen Geschäfte berührenden Theil, das schätzbarste und reichste Material bergen, welches in irgend einem Werke über Statistik enthalten ist.

Die ausführende Hand der Commission ist das gleichfalls mit dem Ministerium des Innern verbundene Bureau de statistique générale. Der Chef dieses Bureaus ist zugleich permanenter Secretair der Centralcommission und dadurch ist die engste Verbindung und stete Wechselwirkung unter diesen beiden, für die Statistik errichteten Organen hergestellt. Als Centralbureau liegt ihm ob die Redaction und Veröffentlichung der allgemeinen Statistik des Königreichs, die Darstellung der jährlichen Bewegung der Bevölkerung, die Anfertigung der Mortalitätstafeln, die Vorbereitung und Ausführung der Volkszählungen, wozu vor Kurzem auch die Bearbeitung der mit der letzten Volkszählung verbunden gewesenen Erhebung einer Ackerbau- und IndustrieStatistik des Landes kam; die Redaction und Veröffentlichung der Bulletins der Centralcommission, die Beschaffung der systematischen Unterlagen für das Staatshandbuch, die Beschaffung der vorzüglicheren statistischen Veröffentlichungen des Auslandes, die Instandhaltung des statistischen Archivs und der Bibliothek, sowie auch die Besorgung der statistischen Correspondenz mit den verschiedenen in- und ausländischen Behörden.

Wenn man in diesem ausgedehnten Wirkungskreis etwa die Bearbeitung der Handels-, Justiz-, Unterrichts-, Finanz- und Militairstatistik vermisst, so hat dies darin seinen Grund, dass in Belgien, wie in den meisten Staaten, wo die Statistik gut organisirt ist, jedes Ministerialdepartement sein eigenes statistisches Bureau hat, dessen Arbeiten allerdings auch von der Centralcommission geleitet werden, und zum ganzen System gehörige Theile der Generalstatistik des Landes sind. Nur die Ausführung der Centralarbeiten

und der das Ministerium des Innern speciell angehenden gehört zur Aufgabe des gedachten Bureaus.

In einem solchen wohlgegliederten Organismus bewegt sich die Statistik in Belgien, in einem Lande, das auch in dieser Beziehung, wie in so vielen andern ein wahrer Musterstaat ist. Nicht die Grösse dieses Landes ist es, welche ihm gestattete, der genauen Erforschung seiner physischen, materiellen, intellectuellen und moralischen Kräfte so viel Geld und Zeit zuzuwenden, sondern die Wichtigkeit der Sache selbst liess ein Land von nur etwas mehr als 4 Millionen Menschen nicht vor der Ausgabe von nahe 700,000 Franken für die genaue Erhebung einer Bevölkerungs- und einer Ackerbau- und Industrie-Statistik zurückschrecken.

Weit jedoch davon entfernt, die der Statistik zugewandten Summen eines Landes als den Maasstab ihrer Leistungen betrachten zu wollen, muss der Verfasser dieser Zeilen versichern, dass die richtige Organisation der Statistik in Belgien keineswegs die Ausgabe für die letztere wesentlich erhöht. Es möchte nicht schwer zu beweisen sein, dass im Königreich Sachsen sicher bei den vielen Behörden, welche statistische Nachrichten zusammenstellen und bald hier bald da veröffentlichen oder auch nicht veröffentlichen lassen, mehr Kräfte für dergleichen Arbeiten aufgebraucht werden, als in Belgien, wo jede dieser einzelnen Arbeiten nach einem richtigen Princip unternommen und nach einem einheitlichen Ziele geleitet wird. Die Angaben und Nachrichten der verschiedenen Behörden sind dort miteinander zu verbinden, sie halten z. B. in Betreff der physischen und andern Eigenschaften der Individuen gleiche Kategorieen inne, aber selbst auch eine solche Uebereinstimmung fehlt in Sachsen gänzlich, von dem Uebelstand zu schweigen, dass, wenn man die Beschaffenheit der Unterlagen prüft, aus welchen diese oder jene Nachrichten gewonnen worden sind, der Kunst zu vermuthen dabei oft ein entsetzlich weiter Spielraum gelassen worden ist.

Wenn darum in Sachsen die amtliche Statistik zur Blüthe gelangen, wenn sie ihren Nutzen für die Regierung und das Volk in erhöhterem Maasse darlegen soll (und das kann sie), so muss sie gleichfalls und ähnlich wie in Belgien organisirt werden. Es muss vor Allen ein officielles Organ vorhanden sein, welches vollständige Kenntniss über das bei jeder einzelnen Behörde vorhandene und regelmässig beschafft werdende, der statistischen Benutzung fähige Material hat, ein Organ, welches allen Einzelerhebungen ein gemeinschaftliches Princip unterlegt und sie nach einem gemeinsamen Mittelpunct leitet, ein Organ, welches die verschiedenen zur Zeit so zusammenhanglosen, grösseren und kleineren Veröffentlichungen überwacht und ebenfalls centralisirt, ein Organ, dem die Verpflichtung obliegt, alljährlich das numerische Resumé über die Zustände des Landes in allen seinen Theilen und Beziehungen der Staatsregierung vorzulegen.

Dazu bedarf es eben nur einer Centralcommission, gebildet aus einigen wenigen höheren Beamten der verschiedenen Ministerialdepartements, der ein gut geleitetes statistisches Bureau zur Seite steht. Es ist selbst unnöthig,

dass ausserdem bei jedem Ministerialdepartement auch eigene statistische Bureaus, oder sonst diesem Zweck vermittelnde Einrichtungen bestehen, dafern nur die Bedürfnisse dieses Departements bei dem Haupt- oder Centralbureau gekannt werden, dessen Pflicht es sein müsste, die erforderlichen Nachweise zu geben. Wären die Bedürfnisse stehender Art, so könnte nichts einfacher sein, als im Hauptbureau besondere Abtheilungen, z. B. für Handels-, Justiz-, Finanzstatistik u. s. w. zu organisiren.

Die theoretisch richtige Stellung der Centralcommission, des ihm verbundenen, aber nicht subordinirten statistischen Bureaus wäre die unter das Gesammtministerium; allein, wenn diese Stellung Manches gegen sich hat und ihr aus hier nicht weiter zu entwickelnden Gründen zur Zeit die unter ein Ministerialdepartement vorgezogen werden möchte, so kann dieses kein anderes als das Ministerium des Innern sein, nicht nur weil die meisten grösseren statistischen Arbeiten seinem Ressort zugehören, sondern auch, weil es den meisten Beruf hat, die physischen und materiellen Kräfte des Landes, welche ja die Grundlage der übrigen sind, genau zu kennen.

Das schon jetzt bestehende statistische Bureau des Ministeriums des Innern würde mithin ohne andere als leicht zu beseitigende Unzuträglichkeiten dieser Bestimmung entgegengeführt werden und der ihm grösseren Aufgabe genügen können, dafern ihm ein einfach zusammengesetztes Organ, wie das einer Centralcommission zur Seite stünde. Dass die Mitwirkung einer solchen eine segensreiche und von dem Ungemache statistischen Vereinswesens befreite sein könne, das beweist dem Verfasser der Ausspruch des Chefs des statistischen Centralbureaus in Belgien, der ihm sagte, dass wenn man eine solche Commission in Belgien nicht bereits geschaffen hätte, man sie unfehlbar noch schaffen müsste. Und doch ist dieser Beamte der als permanenter Secretair der Commission die ausführende Hand dieser und als Chef des Bureaus auch die des letzteren ist, gewiss derjenige, dem die Mitwirkung jener Commission am unangenehmsten sein müsste, wenn sie eine andere als eine nützliche wäre.

Dresden.

Dr. Ernst Engel.

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