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gäu in sich begreift, sogar zu den reichsten des Unterlandes. Keines von diesen Aemtern hat vorzugsweise viel Gewerb, keines eine besonders stark hervortretende Holzproduktion. Der Weinbau ist bei Gerabronn und Tettnang sogar noch erheblich bedeutender als in den andern Aemtern. Man kann also in keiner Weise sagen, dass dieselben unrichtig, etwa zum Vortheil der Distrikte mit Grossbesitz, gewählt seien. Stellt man nun aber hier die Vergleichung an, so ergiebt sich folgendes Resultat:

In Tettnang ist die Gantenzahl aus den beiden erwähnten Jahren 75, das ist ein Fall auf 275 Menschen, in Gerabronn, wie schon bemerkt, 74 oder ein Fall auf 400 Menschen. Dagegen in Böblingen 158, in Leonberg 127, was ein Verhältniss von 1 zu 180 und 233 ergiebt. Der durch Capitalisirung des catastrirten Reinertrags nach einem Zinsfuss von 5% sich ergebende Werth des Grundeigenthums 1) beträgt dagegen

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Die Uebereinstimmung des grösseren Besitzes mit der geringeren Gantenzahl tritt hier augenfällig heraus. Sie würde noch viel stärker hervortreten, wenn man den Werth des Grundbesitzes nicht auf die einzelnen Bewohner sondern auf die Grundbesitzer ausschlagen könnte, wozu leider die nöthigen Notizen mangeln.

Noch ist aber schliesslich zu sagen, dass der angenommene

1) Ich füge noch einige extreme Beispiele von bäuerlichem grösserem und kleinerem Besitz an. Im Amt Schorndorf ist der 20fache Werth des Grundertrags 4,9 Mill. fl.; es kommt auf den Kopf 126 fl.; im Amt Stuttgart 5,5 Mill. fl. per Kopf 172 fl.; dagegen im Amt Leutkirch 7,96 Mill., gleich 380 fl. per Kopf. Dabei hat dieses Amt einen höheren Gewerbsteueranschlag als Schorndorf, obgleich es ein Drittel weniger Einwohner hat. Auch das Amt Stuttgart zahlt nur 1/8 mehr Gewerbsteuer, obgleich seine Seelenzahl über 30,000, die von Leutkirch nur 21,000 beträgt. Im Amt Waldsee kommt bei 10,5 Mill. Grundvermögen 516 fl. auf den Kopf. Der Steueranschlag des gewerblichen Ertrags war schon 1834 fast so gross, wie gegenwärtig im Amt Schorndorf, obwohl die Bevölkerung nur zwei Drittel von diesem Amt zählt.

Zusammenhang zwischen Gantenzahl und Vertheilung des Grundbesitzes sich auch sehr leicht erklären lässt. Fürs Erste dadurch, dass in den Gebieten mit Grossbesitz eine Menge Personen als Dienstboten bei den Bauern stehen, welche in den Gebieten mit Kleinbesitz Kleinhäusler oder Taglöhner sein würden. Damit mindert sich offenbar dort im Vergleiche zu hier die Zahl der selbstständigen Wirthschaften und zwar gerade derjenigen, deren Nahrungsstand am ungesichertsten ist, welche am leichtesten den schlimmen Einflüssen einer vorübergehenden Nothzeit zum Opfer fallen, weil sie gar wenig zuzusetzen haben. Sodann aber erklärt sich der bezeichnete Zusammenhang dadurch, dass in den Gebieten der ersteren Art eine Hauptursache der vielen Vergantungen sich nicht so entwickeln konnte, wie in den Distrikten des entgegengesetzten Systems, nämlich die unvernünftige Steigerung der Preise vom Grundbesitz und die dadurch veranlasste übertriebene Verschuldung, dem jetzt ein um so stärkerer Rückschlag entspricht. Denn, wie schon oben erwähnt worden, der kleine Bauer kauft Grund und Boden als Arbeitsgelegenheit, nicht um der Kapitalrente willen, oder, was im Wesentlichen das gleiche ist, er rechnet seine Arbeit nicht unter die Kosten; der grössere Bauer, der Dienstboten und Taglöhner zahlen muss, kann das nicht thun, sondern muss nothwendig die Arbeitskosten vom Rohertrag abziehen, wenn er aus dem Ertrag den Werth des Grundstücks berechnet. Daher überall die verhältnissmässig billigeren Preise grösserer Bauerngüter gegenüber von den enormen Preisen der Stückchen Feld unserer Kleinhäusler und bäuerlichen Taglöhner.

Schwerlich wird man, wenn man alle hier mitgetheilten Thatsachen und die darauf gegründete Vergleichung betrachtet, eine andere Erklärung für die auffallende Verschiedenheit in der Zahl der Vergantungen auffinden können als die angegebene. Ist sie aber richtig, ist es wirklich so, dass die verhältnissmässig geringere Vertheilung des Grund und Bodens die Ursache des so ungleich viel bessern Standes der Dinge im Oberland und im Nordwesten des Jagstkreises ist, und dass andrerseits die übertriebene Verkleinerung des Besitzes in den andern Theilen des Landes davon die Schuld trägt, dass die jetzige Nothzeit so schwer ertragen wird, dann wird man auch die Frage nicht abweisen können,

ob es klug und recht ist, in den Landestheilen, wo bis jetzt Lehenrecht und Sitte grösseren Besitz erhalten hat, eben solche Zustände sich bilden zu lassen, wie sie im übrigen Land bereits geworden oder ob es nicht vielmehr eine heilige Pflicht der Gesetzgebung ist, wenigstens noch das zu retten, was gerettet werden kann.

Aber nicht allein das lehrt eine statistische Vergleichung, dass die Distrikte mit vorherrschendem Kleinbesitz eine stärkere Zerrüttung der Vermögensverhältnisse des Volks erkennen lassen, als die Distrikte, in denen die Theilbarkeit des Bodens bis jetzt beschränkt war und grössere bäuerliche Besitzungen sich erhalten haben; es lässt sich aus der Statistik auch der Beweis führen, dass die Landwirthschaft in diesen Landestheilen während der letzten Jahrzehnte grössere Fortschritte gemacht hat, als in den entgegengesetzten.

Zu diesem Behuf theile ich eine vergleichende Darstellung über die Zunahme des Viehstandes in den einzelnen Landestheilen während der Periode von 1823 bis Schluss 1849 mit.

Betrachtet man die Verhältnisse des ganzen Landes, so weist die amtliche Statistik eben keine ungünstigen Zustände nach. Während nämlich die anwesende Bevölkerung von 1823 bis Ende 1849 von 1,444,165 auf 1,751,638 Seelen, also im Verhältniss von 100 auf 121,3 stieg, ist zwar die Pferdezahl nur von 88,079 auf 103,837 also um 17,8 Proz., die Zahl der Schafe gar nur um 16,7 Proz. nämlich von 494,708 auf 576,284 Stück gestiegen. Dagegen hat der Rindviehstand von 681,574 auf 850,123 Stück, also um 24,7 Proz. zugenommen, die vorhandenen Schweine haben sich von 122,080 auf 210,702 Stück also um 72,5 Proz., die Ziegen von 23,777 auf 50,988 Stück oder um 110 Proz. vermehrt. Hier wird der verhältnissmässige Rückgang bei den Pferden und Schafen durch den Zuwachs am andern Vieh vollständig ausgeglichen ').

1) Um damit ein anderes Land zu vergleichen, führe ich an, dass nach der Mittheilung von Hermann in dem erwähnten Kalender für 1843 in 152 Gerichtsbezirken in Bayern von 1810 bis 1840 zunahm:

die Volkszahl von 1,843,913 auf 2,219,662 oder um 20%
die Pferde von

217,230 „ 259,966 d. i. 29%

Aber so günstig wie fürs ganze Land stellt sich die Vergleichung des neueren und älteren Viehstandes nicht für die einzelnen Kreise und Aemter. Vielmehr zeigt sich hier eine erhebliche Verschiedenheit und zwar ganz augenscheinlich zu Gunsten derjenigen Landestheile, welche verhältnissmässig grösseren Grundbesitz haben.

Im Neckarkreis hat sich während der genannten sechs- und zwanzigjährigen Periode die angehörige Bevölkerung 1) von 398,968 auf eine halbe Million (500,280) vermehrt, also im Verhältniss von 100 zu 125.

Dagegen vermehrte sich der Viehstand und zwar

die Pferde von

12,532 auf 16,778 Stück oder um 34 Prozent (33)

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Das starke Wachsthum der Pferdezahl kommt ganz auf Rechnung der Hauptstadt und der übrigen Garnisonsorte. Lässt man diese weg, so beträgt der Zuwachs in den übrigen Distrikten noch nicht 1 Prozent.

Im Schwarzwaldkreis finden wir folgende Verhältnisse: Es stieg die Bevölkerung von 376,212 auf 481,433 Seelen oder um 28 Proz. d. Anzahl d. Pferde von 20,820 der Rindviehstand von 158,035

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21,321 Stück 190,450

2

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20,5

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(44) (395)

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Dies sind ausserordentlich günstige Verhältnisse !

1) Hier und überall im Folgenden ist die angehörige, nicht die anwesende Bevölkerung der Vergleichung zu Grunde gelegt, weil über diese vom Jahr 1850 keine Angaben veröffentlicht sind, über jene theils direkte Angaben theils brauchbare Verhältnisszahlen vorliegen, aus denen sie berechnet werden kann. Der Umstand, dass die angehörige Bevölkerung verglichen ist, macht kleine Fehler möglich, die indess in den Zuwachszahlen nirgends 1% übersteigen werden. Die den Zuwachszahlen beigefügten, in Klammern eingeschlossenen, Zahlen drücken das Verhältniss der einzelnen Gattungen des Viehstandes zu 1000 Menschen aus.

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Bei Vergleichung dieser vier Kreise muss an das schon oben erwähnte Verhältniss der Vertheilung des Grundbesitzes in denselben erinnert werden, wonach der Donaukreis am meisten Grossbesitz hat, der Jagstkreis ihm hierin zunächst steht, die beiden andern Kreise vorzugsweise bäuerlichen Kleinbesitz haben. Und da ist denn allerdings die Uebereinstimmung der im Verhältniss zur Bevölkerung stärkeren Zunahme des Viehstands mit dem grösseren Grundbesitz im hohen Grade auffallend. Gerade in der wichtigsten landwirthschaftlichen Thiergattung, dem Rindvieh, ist der Fortschritt im Donaukreis am stärksten, beim Jagstkreis kommt der Hauptzuwachs an Grossvieh auf die Pferde; der Zuwachs an Rindvieh bleibt wenigstens dem der Bevölkerung gleich. In Betreff der Schweinezucht die in stark kultivirten Ländern überhaupt mehr der mittleren und Kleinkultur angehört, stehen der Neckar- und Schwarzwaldkreis im Zuwachs oben an; der erstere ebenso in der Ziegenanzahl, während der zweite zwar den geringsten Zuwachs, aber dafür die stärkste Zahl dieser Thiere aufweisst. Die ausserordentliche starke Zunahme dieser Thierklasse ist in Ländern wie Württemberg, wo kein Gebirge zur Haltung gerade dieser Viehart nöthigt, ein trauriges Zeichen. Sie ist ein untrüglicher Beweis für zunehmende Kleinhäuslerei und Taglöhnerwesen, namentlich da, wo zu gleicher Zeit der Rindviehstand zurückgeht oder wenigstens nicht entsprechend mit der Bevölkerung wächst. An Schafen endlich zeigt der Jagstkreis den grössten Fortschritt, es folgt der Donaukreis;

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