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Vorerinnerung.

Bedarf es auch keiner Entschuldigung, dafs wir mit einem verhältnifsmässig geringen

Vorrath von Archivalien vor die Oeffentlichkeit treten, indem ja auch dieser Theil der Sammlungen des Museums seine Berechtigung hat, wo es sich darum handelt, dieselben in ihrer Vollständigkeit darzustellen, so kann doch nicht unerwähnt bleiben, warum das Archiv, obgleich Urkunden und Akten als die breitesten Grundlagen des ganzen Museumsgebäudes anzusehen sind, rücksichtlich der Originale nur eine untergeordnete Rolle spielt. Das Archiv des Museums ist nämlich von allen übrigen Archiven darin unterschieden, dafs es nicht vorzugsweise berufen ist, vorhandene Original - Urkunden und Aktenschätze zu bewahren, sondern vielmehr, solche in andern Archiven bewahrten Schätze sich durch Abschriften anzueignen, Originale aber nur wie diefs auch nicht anders sein kann insoweit aufzunehmen, als sie ihm Glück und Zufall in die Hände spielen. Ist auch die Masse der Urkunden ungeheuer grofs, so befinden sich doch die allermeisten und gerade die wichtigsten von ihnen in festen Händen. Es wäre daher ein vergebliches, ja, sogar thörichtes Bemühen, sie in Original irgendwie centralisiren zu wollen. Sie mögen da liegen bleiben, wo sie sich sicher befinden, und nur solche mögen in unser Archiv wandern, welchen etwa durch Unsicherheit und Wandelbarkeit des Besitzes Gefahr drohet, oder welche ein Privateigenthümer dem Archive des Museums, als einem hiefür geeigneten Aufbewahrungsorte, anvertraut.

Abgesehen von dem Gesagten, liegt es aber sowohl im Interesse der Conservation der Urkunden, als auch in dem der Geschichtswissenschaft, dafs von dem Wichtigsten der Archive Facsimiles oder Abschriften vorhanden seien und dafs diese auf geeignete Weise zum Gebrauch geordnet und dargeboten werden. Gienge das Original durch irgend ein Ereignifs verloren, so bliebe immer noch Ersatz durch eine correcte Abschrift, und letztere wird in den meisten Fällen dem Forscher genügen, so dafs das durch die Zeit gebrechlich gewordene Original nicht benützt zu werden braucht. Es dürfte daher im Interesse der Archive selbst mit liegen, gerade von den wichtigsten Archivalien dem Mu-. seum Abschriften zukommen zu lassen, wenn diefs auch nur sehr allmählig geschehen kann.

Als unbedingt nothwendige Vorarbeit hiezu erscheint aber die vorläufige Kenntnifs des Urkundenvorrathes der Archive durch möglichst genaue Verzeichnisse und Regesten der Archivalien. Wenn daher das Archiv des Museums, soweit diefs nebenbei geschehen kann, zur Zeit schon eine Sammlung von Urkundenabschriften und Nachbildungen angelegt hat, wie diefs am Schlufs der unten verzeichneten Urkundensammlungen zu ersehen ist, so bleibt es doch seine Hauptaufgabe, jene Vorarbeit durchzuführen, welche im „Orga

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nismus §. 139. 144. angedeutet ist. Erst wenn eine gewisse Uebersicht des Materials der Archive vorhanden ist, wird es möglich werden, eine sachgemäfse Auswahl dessen zu treffen, was als nothwendiges Glied der grofsen Kette historischen Stoffes sich darstellt, während für den gröfseren Theil Auszüge und Regesten genügen werden, wovon bereits eine gute Anzahl (über 45,000) wohlgeordnet vorhanden ist.

Nach diesen Vorerinnerungen über Wesen und Zweck unseres Archives wird es daher Niemanden auffallen, wenn der nachstehende Vorrath von Original-Urkunden und Akten von untergeordneter Bedeutung im Verhältnifs zu dem erscheint, was das Museum Grofsartiges und Weitaussehendes mit seinem Archive bezweckt. Niemand, der uns verstanden hat, wird darin den prinzipiell aufgestellten Haupttheil unseres Archives suchen und finden wollen, sondern nur ein durch Glück und Freigebigkeit im Spiel des Zufalls zusammengewürfeltes Aggregat von Archivalien, wovon der gröfsere Theil blos localen Werth hat, während ein kleiner Theil immerhin von allgemeinerem Interesse erscheinen mag. Uebrigens gehen wir von dem Grundsatz aus, dafs ein dem ersten Anschein nach werthloses Document in gewissen Fällen, im Zusammenhang mit andern, einen oft unschätzbaren Werth erhalten kann und dafs man bei Sammlungen zum Zweck historischer Forschungen, deren Richtungen man zuvor gar nicht kennt, kein Blatt der Geschichte verachten soll.

Was unsere Urkunden- und Akten-Sammlung, deren übersichtliches Verzeichnifs wir so gedrängt als möglich geben, betrifft, so haben wir blos noch dazu zu bemerken, dass solche bereits vollständig durch ausführliche Regesten, wie auch Personen-, Orts- und SachRegister in oben beschriebener Weise bearbeitet ist, ja, dafs sogar mit den hier nicht verzeichneten Urkundenabschriften in gleicher Weise verfahren wurde. Wenn wir neben den Originalurkunden auch einige alte Abschriften mit in das Verzeichnifs aufnahmen, so geschah diefs in der Meinung, dafs gleichzeitige Abschriften, wo nicht das Original ersetzen, dennoch in den meisten Fällen solches repräsentiren können, jedenfalls aber durch Alter und Seltenheit einen Anspruch auf besondere Beachtung haben. Wo der Beisatz ,,Abschrift" nicht steht, ist das Original vorhanden, und wo bei Urkunden nicht „Papier" bemerkt wurde, ist das Material Pergament. Die Bezeichnung der Ausstellungsorte, Festund Heiligentage, Siegel etc. wurde zur Ersparung des Raumes weggelassen, da doch jeder, welcher unsere Urkunden benützen will, nähere Einsicht davon nehmen kann, auch die vorhandenen Regesten diese Angaben enthalten.

Da nur die Archivalien aus der Zeit vor 1651 hier verzeichnet sind, so müssen wir bemerken, dafs auch für die spätere Zeit durch Geschenke ein Material sich anzusammeln beginnt, welches einstweilen ohne weitere Bearbeitung, dennoch verzeichnet, ad depositum genommen wird. Aufserdem befindet sich in der Bibliothek des Museums ein reicher Urkundenschatz, sowohl in Druck- als Handschriften, welcher durch das Generalrepertorium mit dem Archiv in Verbindung steht.

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Bestätigungs- und Begnadungs-Brief des Kai-| sers Otto II. für das von Thangmarasfeld nach Nigenburg an der Saale verlegte Kloster. 975, 28. Juni. Lat.

Privilegium des Königs Otto III. für den Abt Adaldagus zu Niwenburg zur Errichtung eines Marktes etc. in Hagenenrod. 993, 29. Juli. Lat. Bestätigungsbrief des Bischofs Egilbert von Bamberg über das für die Kirche zu Michelfeld von Otto v. Vraha und Erkenbert v. Hanenbach erworbene Gut Gunzendorf. 1145. Lat.

Kaufbrief des de Scluder Oursus und seiner Hausfrau Adeletha für Johannes und seine Hausfrau Gepe über 8 Acker im Salech. 1185. Lat.

Kaufbrief des Grafen Friedrich in Brenen für

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Mandat des Pabstes Honorius III. an die höhere Geistlichkeit wegen Anerkennung der von den Deutschordensherren für ihre Kirchen eingesetzten Geistlichen. 1220, 18. Jan. Lat. Vid. v. 27. Aug. 1274. Auch enthalten in einem Trs. des Offizials am bischöfl. Hofe zu Würzburg v. 23. Febr. 1420.

Mandat des Pabstes Honorius III. an die höhere Geistlichkeit, sich der Erpressung des Zehnten von Gütern des Deutschordens zu ent

den Deutschorden über Wulfeim. 1214, 9. Nov. halten. 1220, 8. Febr. Lat. Enth. in e. Trs.

Lat.

Schirmbrief des Königs Friedrich II. für das St. Johannisspital in Regensburg. 1217, 31. Mai. Lat. Trs. des Abts Wolfhart zu St. Haimeran zu Regensburg v. 27. Mai 1438.

Notariats - Instrument des Notars Conrad, für Wala, worin ihm seine Brüder den Berg Armelassega übergeben. 1218, 10. Apr. Lat.

v. 23. Febr. 1420.

Schenkungsbrief des Ritters Giselbert zu Goslar für die Deutschordensbrüder über das von ihm gestiftete Hospital. 1227. Lat.

Bestätigungsbrief des Bischofs Conrad zu Hildesheim über die von Giselbert zu Goslar dem Spitale daselbst gemachten Schenkungen. 1227, 15. Juli. Lat.

Bestätigungs- und Schutz-Brief des Königs Heinrich VII. für das von Giselbert zu Goslar gestiftete Hospital. 1227, 26. Aug. Lat.

Schenkungsbrief des Königs Heinrich VII. für die Brüder zum heil. Geiste in Goslar über eine Kapelle daselbst. 1227, 29. Aug. Lat.

Verordnung Kaiser Friedrichs II., die Handhabung der Gerichtsbarkeit in der Stadt Regensburg betr. 1230, Sept. Lat. Pap. Abschr. aus dem XV. Jahrh.

Mandat des Pabstes Gregor IX. an die höhere Geistlichkeit, den Beeinträchtigungen des Deutschordens Einhalt zu thun. 1231, 29. März. Lat. Enth. in einem Trs. v. 23. Febr. 1420.

Notariats-Instrument des Notars Otto für den Richter Johannes über Verleihung eines Hauses in Trident. 1243, 13. Dec. Lat.

Bekenntnifs des Bonaventura, des Sohnes des Mansilius von Cauriana, über seine Reichnisse ans Kapitel zu Trident und Auseinandersetzung derselben. 1246, 21. Mai. Lat.

Schutzbrief des Pabstes Alexander IV. für den Deutschorden gegen die Eingriffe der Geistlichen. 1258, 9. Juni. Lat. Gleichzeitiges Vid. Tausch- und Vertrags- Brief des Rathes und der Bürger der Stadt Goslar für die Brüder des

Deutschordenshauses daselbst über eine Strafse. 1259. Lat.

Revers des Herzogs Ludwig in Bayern an die Bürgerschaft in Regensburg. 1259, 3. März. Aeltere d. Uebersetz. Pap.

Uebergabsbrief des Purchard, Otto de Fossato sel. Sohnes, für Heinrich und Ulrich Amelrich über zwei Weingärten zu Botzen. 1262, 18. Jan. Lat. Enth. in einem Trs. v. 6. Aug. 1328.

Schenkungsbrief der Herzogin Helena von Sachsen etc. für das Hospital in Aken über eine Kapelle, Hof und Wald zu Tornowe. 1263, 24. Nov. Lat.

Revers des Heinrich, Abts der Kirche zu Michelfeld, für Perhta, Wittwe des Poppo v. Henfenfeld, über das von derselben der Kirche geschenkte Hofgut daselbst. 1266. Lat.

Bewilligung des päbstlichen Legaten Guido für den Rath zu Aken über die Erbauung einer Kapelle. 1266, 26. Febr. Lat.

Revers der Gebrüder Arnold und Friedrich von Rodanch für den Bischof Bruno von Brixen wegen Wiederaufbaues des Schlosses im Thale Losena. 1266, 6. Dec. Lat.

Uebergabsbrief des Markgrafen Heinrich von Meifsen für den Deutschorden über das Hospital zu Beskowe. 1272, 22. Jan. Lat.

Bestätigungsbrief des Pabstes Gregor X. wegen des dem Kloster Grimma verliehenen Patronatsrechtes über die Kirchen Belgera und Turgowe. 1274, 15. Mai. Lat. Facsimile.

Schuldbrief des Abtes von Ottenborrun für Wolf, Canoniker zu Augsburg. 1276, 5. Jan. Lat.

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Notariats-Instrument des Ottolinus für Conradus Popo wegen Erbübergabe des Heinr. Hunt. Botzen. 1282, 6. Aug. Lat.

Urkunde der Schöffen zu Nürnberg wegen der Stiftung der Benigna Vorhtelin an die Klöster St. Egidien und St. Clara in Nürnberg. 1286, 5. Jan. Lat.

Notariats - Instrument für Yrmengart zu Brixen über ein erhaltenes Lehen daselbst. 1287, 30. Nov. Lat.

Urkunde der Gebrüder Camerarius von Vanre für Wernher und Gunzilin von Alch über einen Erbvertrag. 1288, 11. Juni. Lat.

Schenkungsbrief des Herzogs Albert von Sachsen für das Hospital zum h. Geist in Aken Lat. über das Dorf Griewe. 1290.

Notariats Instrument des Notars Jacobus für Meister Rudolf wegen Bürgschaft des Jacobus, genannt Graf, und Jacobus, Enkel des Dekans Gotzalchus zu Trident. 1290, 27. Oct. Lat.

Urkunde des Kaisers Adolph für den Bürger Bernhard in Nürnberg, worin ihm das Schrotampt" in der Stadt Nürnberg, in dessen Besitz bereits seine Frau Agnes, eine Tochter Heinrichs, genannt Vigil, gewesen war, übertragen wird. 1293, 7. Mai. Lat.

Vertragsbrief zwischen der Stadt Goslar und und die öffentlichen Werkstätten und Verkaufsmehreren Kirchen daselbst über einige Mühlen hallen der Stadt. 1293, 16. Oct. Lat.

Vergleichsbrief des Bischofs Sigfried von Hildesheim für die Brüder des Deutschordenshauses zu Goslar und die Geistlichen und Patrone der St. Johanniskirche das. über die Abgaben von einer Mühle. 1294, 16. März. Lat.

Urkunde des Bischofs Mangold zu Würzburg über die Verleihung der Einkünfte der Kirche zu Regelsbach an das St. Clarakloster zu Nürnberg. 1295, 13. Dec. Lat. In einem Vidimus v. 26. Jan. 1441. Pap. - Abschr. mit deutscher Uebers.

Kaufbrief des Grafen Friedrich von Truhendingen für Otto von Aufsefs über dessen Güter zu Treuntz, Königsfeld und Huppendorf. 1296, 12. März. Lat.

Notariats-Instrument des Notars Heinrich, genannt Reich, für Heinrich Scheiom zu Botzen

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