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ihnen beschrittenen Gebiete mit rein-philosophischen Begründungen und Raisonnements nicht aus- und zum Ziele zu kommen sei; vielleicht dass er dann seinen neuen Glaubensbrüdern mehr noch als durch seinen wohlbegründeten literarischen Ruf als der Mann erschienen wäre, dem sie ein Lehrbuch ihres Glaubens auf biblischer Grundlage verdanken möchten, das gewiss stichhaltiger wäre als das so vieles Un- und Widerchristliche enthaltende Lehrbuch von Schell (vgl. Rep. Bd. XVI. No. 10366), mithin auch mehr geeignet für die noch immer auch räumlich so sehr disjecta membra des Deutschkatholicismus ein Bindemittel abzugeben. Nach einem fast zu flüchtigen Blicke auf die disparaten Elemente der apostolischen Kirche führt die Fortbildung zu einer katholischen folgerichtig zu dem Hass gegen die Heidenwelt und zur Annahme der Verdammung der Nichtchristen, obgleich eine ganz unbefangene historische Ansicht der principiellen Gegensätze zwischen Christen- und Heidenthum nothwendig hier manche Modification der Annahmen des Vfs. zur Folge haben müsste. Wie nun im Laufe der Zeit durch die immer mehr sich ausbauende Idee des Priesterthums und der Hierarchie, so wie durch die Aufstellung kirchlicher Glaubensbekenntnisse die Lehre von der Verdammung der Nichtchristen und Häretiker immer mehr Boden gewann, wird mit zahlreichen Beweisstellen aus den betreffenden Kirchenvätern nachgewiesen. In natürlicher Progression ging es, nachdem einmal die Grundlage da war, fort, bis namentlich durch Tertullian und Cyprian das Dogma von der Unseligkeit ausser der Kirche seinen Abschluss erhielt. Durch die Erhebung des Christenthums zur Staatskirche im 4. Jahrh. ward das Seligkeitsdogma theoretisch als unantastbares Gesetz, praktisch als unwiderstehliche Macht über das Abendland geltend gemacht und zeigte sich in der Bekämpfung und Zermalmung der Häresien besonders thätig. Die päpstliche Gesetzgebung gegen die Ketzer" heisst es S. 332 ,, gilt noch jetzt in der römischkatholischen Kirche. Dieselbe ist unverbrüchlicher Glaubensartikel und heilige Glaubenspflicht für jeden Katholiken". Ausführlich wird nun aus der päpstlichen Gesetzgebung von Gregor VII. an bis in das Zeitalter der Reformation hinein, so wie aus den symbolischen Büchern der römischen Kirche nachgewiesen, dass alle treuen Anhänger des röm.-kathol. Glaubens sich allein die Seligkeit vindiciren, während sie diese allen Nichtkatholiken absprechen, und das es nur eine heuchlerische Beschönigung sein würde, sich aufreden zu lassen, dass die römische Kirche nur den Irrthum, nicht aber die Irrenden verfluche. Die Consequenzen aus dem Seligkeitsdogma legt der Vf. nach allen Seiten hin aus einander und rückt die in neuerer Zeit hervortretenden scheinbaren Zugeständnisse von Duldung von Seiten der röm.-kathol. Kirche auf ihr richtiges Maass in den bestimmtesten Ausdrücken zurück, indem er Alles, was in diesen Beziehungen genehmigt, nachgelassen oder angeboten wird, kurzweg als Dissimulation bezeichnet.

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Der Vf. belegt hier Alles mit den erforderlichen urkundlichen Nachweisen und lässt sich auch die Mühe nicht verdriessen, in die Schlupfwinkel des Probabilismus herabzusteigen und die mit heuchlerischem Wesen aufgestellten Unterschiede zwischen fides explicita und implicita, zwischen formalen und materialen Ketzern zu würdigen und in ihrer Blösse darzulegen. Auch der in neueren Zeiten ausgesprochenen Grundsätze christl. Toleranz durch katholische Schriftsteller wird mit Aufführung der wichtigsten hierher einschlagenden Schriften gedacht und ihnen das gebührende Lob ertheilt, was aber in der Hauptsache nichts ändert, da im Sinne der Ultramontanen auch die geringste Abweichung von der strengen Satzung der röm.-kathol. Kirche ein Abfall von ihr ist, und jene freisinnigen Männer selbst den wahren röm. Katholiken ein Greuel sind. Die aus dem allein selig machen wollenden Glaubensdespotismus der röm. Kirche sich ergebenden Folgen schildert der Vf. in folgenden Worten:

,,Durch dieses Dogma mit seinen Correlaten hat die röm.-kathol. Hierarchie die Lehren der allgemeinen Menschenliebe, der Treue und Redlichkeit ohne Unterschied der Confessionen verwirrt und verfälscht, Hass und grausame Verfolgung andersdenkender Menschen und Treubruch gegen dieselben zur Pflicht und Tugend gestempelt, ihre Angehörigen mit kannibalischer Gier und Lust, die von den von ihr decretirten Satzungen Abweichenden und ihrer Glaubenstyrannei und Zwingherrschaft sich Entziehenden anzuklagen, zu verrathen, zu quälen, zu morden und an den Todesqualen derselben sich mit Wonne zu weiden, erfüllt, den gemeinsamen Bekriegungen der Ketzer, den Greueln der Inquisition, den durch sie anbefohlenen Empörungen der Völker gegen ihre rechtmässigen Fürsten u. s. w. die heilige Sanction ertheilt und das Glück unzähliger Familien wie der Staaten zerstört. Sie hat durch dieses Dogma die Religions- und Gewissensfreiheit, das freie sittliche Leben, den freien, ungezwungenen christlichen Glauben vernichtet, das vernünftige freie Fortstreben der Völker gehemmt, ihre absolute Herrschaft aufgerichtet, Geistesknechtschaft allen ihren Angehörigen aufgedrückt, dieselben in den Angelegenheiten der Religion zu willenlosen Sklaven gemacht und die Selbstdenkenden zur Verstellung gezwungen. Keine despotische Gewalt der Welt hat zu ihrer Befestigung und Erhaltung so viel Menschenblut getrunken, als die röm.-kathol. Hierarchie, das Papstthum. Keine Religion der Welt hat so Menschenhass und Menschenverfolgung gelehrt und geübt, als die in der röm.-kathol. Kirche entartete und geschändete Religion Jesu Christi." (S. 598 f.)

Es leuchtet von selbst ein, auf welche wichtige Ergebnisse nach den verschiedensten Seiten hin die Lectüre dieser Schrift zu führen vermöge, z. B. in dem Puncte der gemischten Ehen u. dgl., und da sie trotz ihres gelehrten Apparates, der von der ungemeinen Belesenheit ihres Vfs. zeugt, auch für den Laien verständlich geschrieben ist, so wünschen wir ihr zur Förderung der Einsicht in die wahrhaft gute Sache der Religion einen möglichst grossen Leserkreis.

[2452] Die Lehrfortbildung in der evangelisch-protestantischen Kirche auf den Grund der Augsburgischen Confession. Ein Versuch als Beitrag zur Verständigung über die dogmatische Aufgabe der Gegenwart, von Geo. Reich. Hamburg und Gotha, Fr. u. Andr. Perthes. 1847. VIII u. 158 S. gr. 8. (24 Ngr.)

Der durch seine Schrift:,,Die Auferstehung des Herrn als Heilsthatsache" rühmlich bekannte Vf. beantwortet hier eine theologische Frage, die unbestritten zu den wichtigeren gehört. Indem er sich aber den Bestrebungen der Gegenwart anschliesst und in ihren Ruf nach Entwickelung und Fortschritt in formaler Hinsicht eingeht, will er zugleich jeder falschen, ein mehr oder minder auflösendes Ziel vor Augen habenden Fortbildung entgegentreten, und nach Bethätigung der gefundenen Grundsätze an dem kirchlichen Lehrcomplex der Augsburg. Confession auf ein positiyes, bejahendes Ergebniss treffen. Seine Absicht ist dabei, weder ein neues Bekenntniss aufzustellen, noch auch die Grundlinien einer modernen Dogmatik zu entwerfen, sondern nur andeutungsweise in der Hauptsache zu bestimmen, was unveräusserliches Gut einer wahren Lehrfortbildung für immer bleiben müsse, und wie diess entweder vermehrt, oder entsprechender gefasst, mehr oder minder in einzelnen Puncten betont werden müsse. Zu diesem Zwecke untersucht er im 1. Hauptabschnitte seiner Schrift zunächst das Wesen der Lehrfortbildung des Christenthums im Allgemeinen, wobei er mit wissenschaftlichem Ernste und dialektischer Schärfe den Begriff der Fortbildung überhaupt vor Allem feststellt. Derselbe schliesst nach ihm eben so das Moment der Selbigkeit (Identität des Objects) als das des Von-sich-Ausgehens (der Progression, oder der äusserlich als Veränderung und Wechsel erscheinenden, wachsenden Gestaltung) in sich ein. Die erhaltende Seite der Fortbildung umfasst das Object, wie es wesentlich besteht in allen Momenten, die es auf eigenthümliche Weise aus sich erzeugt und damit als die seinigen bezeugt hat; die andere Seite der Fortbildung aber die als Veränderung erscheinende, immer ncugesetzte Selbstbestimmtheit des fortzubildenden Objects, wobei vor Allem, wenn das Object eine andere, als die normale Entwickelung genommen, sein wesentlicher Bestand herauszustellen und das abnormaler Weise in dasselbe Hineingekommene auszuscheiden ist, um auf so gewonnener Grundlage die Weiterbildung des betreffenden Objects vorzunehmen. Daraus ergibt sich die Consequenz für die Fortbildung der Lehre, welche, in die Reihe organischer Substanzen gehörend, die Nothwendigkeit mannichfacher Wesensentfaltung in sich trägt, vorzugsweise aber den wirksamen Factor ihrer Fortbildung ausser sich, nämlich im menschlichen Geiste hat. Das christl. Lehrobject ist zunächst dem Gemüthe gegenwärtig als christlicher Glaube im Sinne des lebendigen Thuns, und dieser ist die Grundlage christlicher Lehrfortbildung, wobei es leicht geschehen kann, dass ein Moment, weil es vom Glauben der Gemeinde bezeugt wird, in dem kirchl. Lehrbegriff geltend gemacht wird, auch ohne dass noch die ihm zugeeignete Stellung im wissenschaftlichen Zusammenhange der Erkenntniss gerechtfertigt werden kann. Innerhalb der Kirche hat daher der Process der Lehrfortbildung zu verlaufen und an ihr seinen subjectiven Träger; die sichtbare Kirche zunächst nur

als Leib, als Hülle, in welcher die unsichtbare Kirche die sichere und sichernde Trägerin der reinen, normalen Lehrbildung ist. Von diesen Prämissen aus, die kaum einen begründeten Widerspruch zulassen, wie sehr auch die überwiegende conservative Seite des Begriffs der Lehrfortbildung dazu herauszufordern scheint, geht der Vf. nun im folgenden Abschnitte,,das Christenthum, als Object der Lehrfortbildung", zunächst nach seinem bleibenden Charakter festzustellen, auf die dogmen- und kirchengeschichtliche Entwickelung des Christenthums selbst ein. Hier erscheinen ihm der Tod und die Auferstehung des Herrn als die von den Aposteln besonders hervorgehobenen Momente des Lebens Jesu, als eigentlicher Kern des Christenthums, als die Urthat des Christenthums, welche die durch die Sünde contrahirte Schuld, so wie den Glauben nur zur Voraussetzung oder Folge hat, als eine Centralthat, die sich in ähnlichen Thatsachen (Sünde, Glaube u. s. w.) nach vorwärts und rückwärts gliedert und ihren Zusammenhang bestimmt. Weiter das Christenthum als Object der Lehrfortbildung nach seiner veränderlichen Seite betrachtend, legt der Vf. dar, wie diese sich im Verlauf der Kirche ereignet hat, nachdem er die in neuerer Zeit von Thiersch geltend gemachte Ansicht, dass die wahre Kirche überhaupt nicht mehr sei, dass die geschichtliche Entwickelung des Christenthums keine in dessen eigenthümlichem Wesen unmittelbar begründete, vielmehr durch verderblichen Einfluss aus ihrer Bahn gelenkte sei, dadurch zu beseitigen gesucht hat, dass er die Herbeiführung des jetzigen Zustandes der Kirche, nicht als eine That göttlicher Langmuth, sondern als eine in der Sache (nicht bloss über derselben) vorhandene Leitung Gottes hervorhebt, eine Ansicht, die den Vf. bei der Darstellung des geschichtl. Verlaufs der Kirche offenbar ins Gedränge bringen muss, wo er sie auf durchgreifend abnormale Richtungen der empirischen Kirche anzuwenden hat, und die ihm schon zu schaffen macht, wenn er eine entschieden überwundene Lehransicht, die, wenn auch nur momentan, einer frühern Zeit allgemein, oder doch überwiegend eigenthümlich war, genügend erklären soll. Wir könnten diess wohl mannichfach aus der Darstellung des Vfs. selbst, ganz besonders hinsichtlich der begrifflichen Entwickelung des Dogmas von der Versöhnung, das uns dieselbe nebst dem von der Person Jesu geschichtlich darstellt, erhärten, wo doch z. B. das Suchen der Kirche nach einem höhern begründenden Begriff für den blutigen Tod als Moment der Versöhnung zu einigen so durchgreifenden Verirrungen führte, dass wir jener Ansicht von der That der göttlichen Langmuth eigentlich weit mehr, als der unmittelbaren Leitung Gottes das Wort zu reden geneigt sein müssen. Wir stimmen daher dem Vf. auch vollkommen bei, wenn er am Ende seiner nach Dorner und Baur in gediegener Weise wiedergegebenen und bis auf die Reformation geführten geschichtlichen Entwickelung jener beiden Dogmen behauptet, dass nie eine Zeit kommen könne, in der die

Kirche, was sie einmal bekannt hat, als nicht bekannt ignoriren könnte; müssen aber, wenn er weiter sagt, die Kirche könne nie von der Stufe der Lehrbildung herabtreten, die sie einmal unter Leitung des h. Geistes erstiegen, gestehen, dass wir eine solche Geschichtlichkeit des Christenthums in der empirischen Kirche nicht durchgehends zu erkennen vermögen, wenn wir auch zugeben, dass selbst in den dunkelsten Zeiten das Licht des h. Geistes wenigstens im Verborgenen und unter einem Theile der Bekenner der Kirche fortgestrahlt habe. Ein temporelles Herabsteigen der Kirche von der Höhe ihrer Bildung ist nicht nur histor. Thatsache, sondern auch nothwendig, wenn die Lehrfortbildung nicht auf dem jedesmaligen kirchl. Bewusstsein fortzubauen gezwungen, auf einer durch abnormale Elemente verderbten, falschen Basis sich in strengem Organismus weiterbauen soll. Sie hat vielmehr, auf ihren Irrwegen sich besinnend, zu Zeiten wirklich die vorhandene Basis zu reinigen, beziehungsweise zu verlassen und zu einem Anknüpfungspunct in der Geschichte zurückzukehren, der einen normalen Zustand der Kirche darstellt. Was nun C.,,die Lehrfortbildung des Christenthums in der Gegenwart, besonders in der protestantischen Kirche betrifft", so weist der Vf. die Ansicht zurück,,, dass eine Lehrfortbildung von dem kirchlichen Bestand aus in der Gegenwart zurückgestellt werden könne und müsse gegen die prakt. Forderungen, die an der Tagesordnung seien", da Lehre und Erkenntniss die fortwährende Bedingung zur Fortsetzung ihrer Existenz sind; urgirt dann die Thatsache des Lebens und der Person dem Rationalismus gegenüber, so wie die Grundlage der h. Schrift, zu der die Kirche immer wieder zurückkehrt, eben so um ihren bis jetzt gewonnenen Lehrinhalt sich bestätigen zu lassen, als um ihn an ihr und durch sie weiter zu bilden. Im 2. Hauptabschnitte, dem praktischen Theile der Schrift, welcher die Lehrfortbildung auf dem Grunde der Augsb. Confession enthält, betrachtet der Vf. zunächst die Augsb. Confession nach ihrem factischen Bestande und findet ihren kirchl. Charakter darin, dass sie zwar kein ökumenisches Symbol, sondern nur That und Angehör eines Theiles der gesammten christl. Kirche sei, der sich selbstständig constituirt, bei der Beschaffenheit der päpstl. Kirche ein solches Constituirungsrecht hatte und desshalb auch berechtigt war, in der Augsb. Confession ein neues Glaubensbekenntniss aufzustellen. Auch die geschichtliche Formulirung derselben rechtfertigt der Vf. als eine kirchlich entsprechende dadurch, dass die Gesammtheit der Bekenner dabei vertreten zu sein weder brauchte, noch konnte, und dass sie als Lehrfortbildung des christl. Glaubens nach kirchlicher Analogie nur von denen auszugehen brauchte, die sich im Glauben dazu berufen fühlten, eine Rechtfertigung, der wir vollkommen beistimmen, wie wenig wir uns auch die Berechtigung der Gegner dieser Ansicht verbergen wollen. Was ferner den theologischen Charakter der Augsb. Confession betrifft, so vindicirt der

1848. II.

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