Sie bedürfen dazu weder einer besonderen Instruktion .oder Vollmacht der Bürgerschaft, noch sind sie verpflichtet, derselben über ihre Beschlüsse Rechenschaft zu geben. Das Gesetz und ihre Wahl sind ihre Vollmacht, ihre Überzeugung und ihre Ansicht... Das Problem der städtischen Selbstverwaltung nach österreichischem und ... - Сторінка 118 автори: Karl Lamp - 1905 - 168 стор. Повний перегляд -
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