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u. Philos. 1. Bd. Hamburg, Fr. Perthes. 1842. X u. 394 S. Imp,-4. (n. 3 Thlr.)

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Hier der Beginn eines seinem inneren Werthe und seiner äusseren Ausstattung nach gleich preiswürdigen Werkes, schon von dieser seiner ersten Entwickelungsstufe ab für Theologen, Historiker, Canonisten u. s. w. hochbedeutsam, unendlich einflussreicher aber noch, wenn es sich durch seine aus der Vergangenheit herübertönende Stimmen mit der Gegenwart in den lebendigen Rapport setzte, den der verdienstvolle Herausg. ihm zugedacht hat. Ausgehend von der Ansicht, dass die Grundlage aller socialen Verhältnisse im Christenthume gegeben sei, dieses aber jetzt nicht bloss mehr als ein theoretisches und dogmatisches System in Betracht kommen dürfe, sondern ernstlicher zu nehmen sei, indem auf dem diessfalls richtig eingeschlagenen Wege viele sociale Probleme glücklich gelöst werden dürften, will er diesem Streben einen festen, sichern Boden angewiesen wissen, wozu es einer möglichst genauen Kenntniss des ursprünglichen Stoffes des protestantischen Christenthums bedürfe. Die ersten Gründer des Protestantismus und seiner kirchlichen Einrichtungen haben von Begeisterung erfüllt, von augenblicklichem Drange getrieben einer göttlichen Eingebung nachgegeben; sie haben völlig naiv seine Wahrheiten verkündet; eben so haben sie für die kirchlichen Einrichtungen in unbefangener Begeisterung gehandelt. In ihren Werken liegt der substantielle Kern in noch nicht hinreichend klar entwickelter Unmittelbarkeit; sie rangen noch mit der Form. Es bedarf noch einer consequenten Entwickelung des richtig ermittelten Gehaltes der Schriften der ersten oder spätern Reformatoren, sie mögen nun einen näheren oder entfernteren Antheil an dem grossen welthistorischen Ereigniss gehabt haben.“ Zu einer genaueren Kenntniss des protestantischen Elements werden nun die hier zusammengedruckten schriftlichen Denkmäler aus dem Reformations-Zeitalter vielfach behülflich sein, und wer sollte sie nicht gern gleichsam von Neuem aufleben und in Wirksamkeit treten sehen, da es unstreitig der oft gehörten Behauptung nicht an Grund fehlt, dass der Protestantismus seine Lehren bei weitem noch nicht durch alle Consequenzen hindurchgeführt, wenigstens nicht überall zu einem praktischen Resultate zu bringen gewusst habe."-Dass der Herausg. in dem, was den Inhalt des vorl. Bds. bildet, eine gute Auswahl getroffen habe, wird sich aus dem weiteren Verlaufe dieser Anzeige herausstellen; er hat vorzugsweise bisher nicht gedrucktes Urkundliches gegeben und bei bereits früher Mitgetheiltem die Wiederherstellung des Textes in die ursprüngliche Gestalt und Aechtheit im Auge gehabt. Dazu bemerkt der Herausg., dass, da er noch mitten in seinen Forschungen begriffen sei und mithin den ganzen Vorrath der reichlich strömenden Quellen noch nicht vor sich habe, die Anordnung des Stoffes eine meist äusserliche sei. Am Schlusse des Ganzen will er es an einem zurechtweisenden Inhaltsverzeichnisse nicht fehlen lassen.

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Die Orthographie hat der Herausg. mit möglichster Sorgfalt und Genauigkeit durchgängig beibehalten, wie sie in den betreffenden Originalen sich fand; nur wo die Unverständlichkeit des Originals es nöthig machte, wird er, wie durch die nöthigsten Worterklärungen, so durch die Interpunction nachgeholfen haben, wie er es bereits früher in seinem ,,Urkundenbuche zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im J. 1530" (Halle. 1833. 8.) gethan hat.. Ausserdem hat er sich durch die den einzelnen Documenten vorangestellten summarischen Inhaltsangaben, hin und wieder auch durch kurze historische und sonstige Erläuterungen, um die sofortige Orientirung der künftigen Benutzer seines Werkes wohl verdient gemacht. Der Reihe nach ist Folgendes in den vorl. 1. Bd. aufgenommen: I.,, Eigenhändige Briefe des Kurfürsten Friedrich zu Sachsen an seinen Bruder, den Herzog Johann zu Sachsen“. (S. 1-26.) Vierzig, in den Jahren 1520-23 geschriebene Briefe, voll der interessantesten Mittheilungen über die damalige Tagesgeschichte und der sprechendsten Züge zur Charakteristik des trefflichen Fürsten, der durch seine Vorsicht und Bedachtsamkeit dem Werke der Reformation so förderlich ward. Sein lebhafter Antheil an ihr und Luther, ihrem Werkzeuge, tritt fast in jedem dieser Briefe hervor. Die Uebersendung eines ,,Buchleins, das doctor martinus itzunder gemacht hat", legt ihm den Wunsch auf die Lippen: „, der allmechtig got gebe, das ess gudt werde, dan warlichen ess komen dynge an tagk, dye ffyl leuthe verbergen, der almechtig got verleyhe vnss armen sundern, das wir da von gebesserdt vnd nicht geringert werden". II. ,,Urkunden und gleichzeitige Nachrichten zur Geschichte des Reichstages zu Worms im J. 1521.“ (S. 27-81.) Auch unter diesen 34 längeren und kürzeren Documenten sind die meisten für die Geschichte der Reformation von grösster Wichtigkeit. Nur vorläufig will Ref. unter Nr. 18 auf ein kaiserliches Mandat gegen Luther aufmerksam machen, dessen kein einziger Schriftsteller über die Reformations+ Geschichte gedenkt, und welches, als man eben zu Worms auf Luthers nahe Ankunft hoffte, am 26. März an den Kirchthüren angeschlagen und am darauf folgenden Tage öffentlich ausgerufen wurde. Es heisst in demselben unter andern:,,Domit dann nit merer Irsal, auch mancherley vnrats, so aus disem handel zubesorgen sein, vorhut werden: So gebieten wir euch allen vnd Jedem in sonderheit bey den pflichten, domit ir vns vnd dem heiligen Reich verwandt seyt, von Romischer keyserlicher macht ernstlich mit diesem brief vnd wollen, das ir alle bucher vnd schrifften, so bisher von Martin Luther vnd in seinem namen in lateyn vnd teutsch aussgangen, geschriben vnd gedruckt worden, dieweil die alle in Bebstlicher Bullen verdampt vnd verboten vnd wider vnsern bisher geglaubten vnd gehalten Christlichen glauben, leer, satzung vnd gebrauch sein, vnuerhindert des, ob in etlichen derselben schrifften vnd buchern gut leren vnd vnterweisung eingefurt werden, so doch die mit vil bosen substantzen vnd Irrungen

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vermischt sein, so viel ir der habt, Nemlich ir die von der Oberckeit bey eurn selbs handen behalteth, vnd ir andern in schlossen, steten, dorfern vnd flecken solch schrifften vnd bucher Eur Jedes Oberckeit von stund zu angesicht des briefs reichet vnd vberantworthet, vnd ir von der Oberckeit die alle zu vnsern henden verwareth, biss auf vnsern weitern beschaid u. s. w.“ (S. 62.) — III. „Urkunden zur Geschichte der Einführung der Reformation im Bisthum Merseburg. 1522-1525." (S. 83-112.) IV.,, Urkunden zur Geschichte des Jahres 1524; über den Reichstag zu Nürnberg, das ReichsRegiment, den Convent zu Regensburg, die Unruhen der Bauern u. s. w." (S. 113-227.)- V.,,Urkunden zur Geschichte Thomas Münzers und des Bauernkrieges in Thüringen. 1523-25." (S. 228 -290.) - VI.,,Urkunden zur Geschichte des M. Joh. Agricola und seines Streites mit D. M. Luther. 1536-1545." (S. 291356.) VII. Die Apologie der Augsb. Confession in ihrem er→ sten Entwurfe." (S. 357-380.) Dieser mit der grössten Sorgfalt veranstaltete Abdruck nach dem jetzt in der herzogl. Bibliothek zu Wolfenbüttel befindlichen Original - Exemplare, bisher durch Busch und Wiedeburg nur oberflächlich bekannt, ist für die genetische und kritische Geschichte des Textes der Apologie von grossem Werthe. VIII. „Die erste evang. Kirchenordnung zu Wittenberg v. J. 1532." (S. 381-394.)

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Classische Alterthumskunde.

[642] C. Plinii Caecilii Secundi epistolae. Mit kritisch berichtigtem Text erläutert von Moritz Döring, Conr. am Gymn. zu Freyberg. 1. Band. Freyberg, Engelhardt, 1843. XXIV u. 324, 8. gr. 8.

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Der jüngere Plinius ist ohne Frage eine der bedeutenderen Erscheinungen des sogenannten silbernen Zeitalters. Zwar seinen Panegyricus möchten wir nicht als Muster in seiner Gattung gelten lassen: um so mehr aber dürfte der Briefsammlung eine ausgezeichnete Stelle eingeräumt werden müssen, da dieselbe sowohl durch Correctheit und Lebendigkeit des Stils, als durch den Reichthum der darin niedergelegten Erörterungen der mannichfaltigsten Ereignisse und Zustände der Zeitgeschichte, der socialen Welt, des häuslichen Lebens, der Wissenschaft u. s. w. für alle Classen von Lesern eine sehr interessante, insbesondere aber für Jüngere eine eben so lehrreiche als anregende Lectüre gewährt. Es ist diess nun wohl eigentlich nie verkannt worden; um so mehr aber muss es in unserer Zeit, wo man darauf bedacht ist, den für die Schule gezogenen Kreis der Schriftsteller auf angemessene Weise zu erweitern, Wunder nehmen, dass man, wenige nicht besonders geglückte Versuche abgerechnet, noch nicht dahin gekommen ist, das Verständniss der Briefe des Pl. durch eine zweckmässige Bearbeitung den jüngeren Lesern näher zu rücken. Ist es daher schon verdienstlich, dass Hr. D. sich diese Aufgabe stellte, so können

wir um so weniger umhin unser lebhaftes Interesse an dem Unternehmen auszusprechen, je mehr die Ausführung selbst uns eine gelungene und ihrem Zwecke ganz entsprechende zu sein scheint. Der Herausg. hatte zunächst zwei Classen von Lesern im Auge, welche, so streng sie auch in der äussern Erscheinung geschieden sein mögen, doch in Beziehung auf das wissenschaftliche Bedürf niss einander ziemlich nahe stehen, einmal nämlich Männer, welche das ernste Geschäftsleben den humanistischen Studien nicht ganz entfremdet hat, sodann Schüler der oberen Gymnasialclassen, denen Pl. vorzüglich zum Privatstudium zu empfehlen ist. Auf solche Leser sind daher die erläuternden Anmerkungen berechnet, sie sollen ihnen über alle diejenigen Puncte Aufschluss geben, deren Räthsel sie sofort nicht zu lösen vermögen: daher sind namentlich allgemeine und Literaturgeschichte, Alterthümer und höhere Grammatik berücksichtigt; auch sind, damit der Schüler sich durch Pl. Auctorität nicht verführen lasse, zu nachclassischen Ausdrücken zu greifen, die Abweichungen in dieser Beziehung jedesmal angemerkt worden. Wir glauben versichern zu können, dass diese Gesichtspuncte streng und gewissenhaft festgehalten sind, namentlich müssen wir hervorheben, dass der Herausg. sich durchaus von einer Verirrung frei gehalten hat, in welche man noch immer selbst erfahrene praktische Schulmänner verfallen sieht, eine Verirrung, welche in dem Wahne besteht, dem jugendlichen Leser wo möglich Alles erklären und haarklein auseinandersetzen zu müssen. Hr. D. hält sich streng an die Sache und giebt, ohne sich durch die allerdings lockende Versuchung zu weitläufigen gelehrten Erörterungen verleiten zu lassen, nur was zum Verständniss nöthig ist, kurz und bündig, und doch auch wieder nicht auf die trockene Alltagsweise, sondern so, dass das Interesse des Lesers gefesselt und rege erhalten wird. Nicht minder haben wir anzuerkennen, dass eine nicht geringe Anzahl fehlerhafter, zum Theil ganz abenteuerlicher Erklärungen der früheren Herausgeber hier ihre Würdigung und Berichtigung erfahren hat, so dass im Verständniss des Pl. ein sehr bedeutender Schritt vorwärts gethan ist. Nur in den sachlichen Erklärungen hätten wir hier und da etwas mehr Schärfe gewünscht, wie z. B. die Anmerkung über Eupolis I. 20, 17 mehrfach zu modificiren sein dürfte (vgl. Meineke Fragm. com. graec. I. p. 104 sq.). Doch wollen wir gerade hierauf kein allzugrosses Gewicht legen, indem diess auf das unmittelbare Verständniss des Textes von keinem Einfluss ist. Was aber nun die Feststellung des Textes selbst betrifft, so können wir es nur gut heissen, dass Hr. D. seine anfängliche Absicht, den in keiner Weise mehr ausreichenden Gierig'schen Text zum Grunde zu legen, wieder aufgab und selbst den Versuch zu einer neuen kritischen Begründung desselben machte. Auf eine völlig neue Textesrecension kam es ihm hierbei freilich nicht an, da eine solche für den Zweck des Buches wenigstens nicht nothwendig erschien: doch waren die Schätze des Prager Codex, welche Titze (1820) eröffnet, zu lockend, ja

es gelang Hrn. D. sogar, zwei Wolfenbütteler Handschriften selbst benutzen zu können, von denen die eine, früher in Helmstädt, bereits bekannt, aber ohne Werth (sie ist im J. 1477 geschrieben), die andere aber bisher noch nicht verglichene sehr werthvoll ist, häufig mit dem Prag. und Med. übereinstimmt, leider aber nur Buch I-IV. (mit Ausnahme von IV. 26, und Buch V. 1-6 enthält). Ein vollständiges Verzeichniss der Abweichungen dieser Hdschr. von seinem Text hat Hr. D. am Ende des Bandes beigefügt. Ausserdem benutzte er noch von alten Ausgaben die Ed. Tarvis. 1483, Ph. Beroaldi 1489, Ald. 1508, Junt. 1515, Basil. 1530. Nach diesen Hülfsmitteln hat der Text nicht wenige Aenderungen erfahren, über welche insgesammt jedoch Ref., so sehr er anerkennt, dass Hr. D. durchaus einen feinen und richtigen Tact bekundet, auch nicht verfehlt überall die Motive, und meist sehr annehmliche, anzugeben, doch ein Urtheil sich nicht anmaasst, weil er nicht im Besitze des ganzen kritischen Apparats sich befindet, auch über den Werth und das Verhältniss der Mss. des Pl. untereinander noch nicht ganz im Klaren ist. Namentlich über den Werth der Prager Hdschr. dürfte sich noch rechten lassen, und Hr. D. verdient eher Lob als den gefürchteten Vorwurf, dass er derselben sein Urtheil nicht unbedingt unterworfen, wie z. B. I. 5, 15. 23, 1; an anderen Stellen freilich, wo derselben der Vorzug gegeben worden, scheint uns die Sache etwas bedenklich, wie I. 7, 4. II. 20, 2. 3; doch sind wir an bei weitem den meisten Stellen, wie I. 5, 11. 9, 1. 12, 1. 13, 2. 15, 2. 16, 2. 20, 25 u. s. w., einverstanden. Zuweilen jedoch ist nicht klar, auf welcher handschr. Auctorität die aufgenommene Lesart beruht, wie I. 9, 6. 12, 12. 15, 3. 19, 3., einmal, I. 8, 12 vermissen wir die Angabe der verlassenen Lesart. Doch das Gesagte wird hinreichend sein, die Aufmerksamkeit derer, für welche diese Ausgabe bestimmt ist, die jedoch auch von Anderen mit Nutzen zu Rathe gezogen werden kann, auf dieselbe hinzulenken. Möge der 2. Band nicht zu lange auf sich warten lassen.

Morgenländische Literatur.

W.

[643] Beiträge zu einer Geschichte der neuesten Reformen des osmanischen Reiches, enthaltend den Hattischerif von Gülhane, den Ferman vom 21. Nov. 1839, und das neueste Strafgesetzbuch. Türkisch und deutsch, in Verbindung mit Ramis Efendi, Lieut. in grossherrl. Diensten, von Dr. Petermann, Prof. Berlin, Lüderitz. 1842. VI u. 109 S. gr. 8. (1 Thlr.)

Die am 3. Nov. 1839 veröffentlichte türkische Charte, wie die Franzosen den Hattischerif von Gülhane begrüssten, ist der todtgeborne Messias eines zum Untergange bestimmten Reiches, ein Mischling der altersschwachen morgenländischen Staatsweisheit und ihres warmblütigen jungen Freundes, des Liberalismus von Westeuropa. Schade um den ernstlichen guten Willen, den ohne Zweifel beide Theile dabei bewiesen haben: er ist zu spät, oder auch

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