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son; Geologie der Grafsch. Lincoln von W Bedford mit 2 Abbildd.; die Burg Kattershall von W. A. Nicholson mit 4 Abbildd., und kurze Mittheilungen über verschiedene dort ausgegrabene Alterthümer; das Hospital für unverschuldete Kranke von Dr. Cookson mit Abbild. alter Costüme und Gebräuche betr. die Aussätzigen u. s. w.

[606] Eburacum; or, York under the Romans. By C. Wellbeloved. York. 1842. 178 S. mit 17 Kupf. Roy.-8. (n. 12sh.)

[607] The History of India. By the Hon. Montstuart Elphinstone. 2. Édition. 2 Vols. Lond. 1842. 1362. S. mit 1 Karte. gr. 8. (1ź 10sh.)

*

[608] The History of the British Empire in India. By Edw. Thornton, Esq. Author of „India, its State and Prospects", etc. Vol. 3. Lond. 1843. 584 S. gr. 8. (16sh.)

[609] Geschichts - Bilder.

Gesammelt und herausgeg. von E. Fr. Kalm. Eisleben, Reichardt. 1843. IV u. 495 S. 8. (1 Thlr. 10 Ngr.)

Schul- und Unterrichtswesen,

[610] Pädagogische Revue. Centralorgan für Pädagogik, Didaktik und Culturpolitik. Herausgeg. von Dr. Mager. 4. Jahrg. Januarheft. Stuttgart, Cast'sche Buchh. 1843. 96 S. gr. 8. (Jahrg. in 12 Heften oder 2 Bde, n. 7 Thlr.) Inhalt: Zum neuen Jahr. Vom Herausg. (S. 1-22). Die wissenschaftliche Rhetorik. Von Krüger, Rect. am Gymn. zu Emden (—33). Anzeige von Schriften (-41), Culturpolitische Annalen (—96).

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[611] Magazin für Pädagogik und Didaktik, im Vereine mit Pädagogen und Schulmännern herausgeg. von A. Knoll, k. württ. Gymnasiallehrer. Neuer Folge, 1. Jahrg. Stuttgart, (Neff.) 1843. Jan. März. No. 1. 176 S. gr. 8. (cpl. 2 Thlr.) Inhalt: M. Rapp über den Gebrauch der Tempusformen in der deutschen Sprache (S. 1-48). Gutknecht, was versteht man unter methodischem Gesang? (—63). Einladung zum Beitritt zu einem Verein für kathol. Kirchenmusik (—71). J. Storr, kann und soll die Schule auch auf Schonung und Wahrung der äusseren Sinne der Kinder Bedacht nehmen? (-83) · Etwas über die Verbindlichkeit zu Tragung des Besoldungsaufwandes bei nöthig werdender Vermehrung des Lehr-Personales in den Elementarschulen (-88). Literarische Anzeigen (– 131). Schulnachrichten (168).

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[612] Der schlesische Schulbote. Eine pädagogische Zeitschrift und Schullehrer-Bibliothek. Im Vereine mit mehreren Geistlichen und Schulmännern herausgeg. von Chr. G. Scholz, Oberlehrer des k, evang. SchullehrerSeminars zu Breslau. 1. Abthl. Allgemeine Grundsätze des Unterrichts und der Erziehung. 13. u. 14. Bdchn. Neisse, Hennings. 1843. XII u. 258 S. 8. (1 Thlr.) Auch u. d. Tit.: Ueber die Entwickelung des preuss. Volksschulwesens während der Regierung unsers hochsel. Königs Friedr. Wilhelms III. Maj. Ein Beitrag zur Würdigung Dessen, was in dieser Regierungszeit für das vaterländ. Volksschulwesen geschehen; bearb. von Aug. Hinke, Schullehrer zu Goldberg.

[613] Der schlesische Schulbote. Eine pädagogische Zeitschrift u. s. w. 3. Abthl. Pädagogisches Allerlei. 21. Bdchn. Neisse, Hennings. 1843. 128 S. 8. (15 Ñgr.) : Auch u. d. Tit.: Sprechsaal des schriftlichen Vereins vaterländischer Schulmänner, Pädagogen, Aeltern, Erzieher u. Jugendfreunde. Von Chr. G. Scholz. Inhalt: Nekrolog des k. Super. u. ev. Stadtpfrs. Chr. Fr. Handel in Neisse (S. 5-37). Nekrolog des Hrn. Mich. Morgenbesser, Rectors d. Bürgersch, zum h. Geiste in Breslau (→ 47). — Kurzer Aussug aus der Schrift: Die Aufsicht des Geistlichen über die Volksschule u. s. w. von K. Kirsch (65). —' Bücherschau (—127)..

dienst" ein alter, ursprünglich römischer sei. Seit dem 3. Jahrh. findet die Aufnahme der Fremden in den römischen Waffendienst mit Landbesitz als Sold in viel grösserem Maassstabe als früher statt. Die rechtliche Stellung der laeti und foederati wird dabei aus den römischen Gesetzen entwickelt. Hierauf folgt ein recht interessantes Capitel über die römische Staats- Organisation und Administration, besonders wie sie sich unter den spätern Imperatoren gestaltet; nur führt dasselbe etwas weit von dem eigentlichen Zwecke der Schrift ab. Im 4. Cap. wird geschildert, wie durch das Zusammentreffen mehrerer verhängnissschwangerer Umstände, durch die immer weiter gehende Aufnahme barbarischer Bundesgenossen in das Reich, welches je länger je mehr den Charakter der Freiheit verliert, wie ferner durch den Ehrgeiz der barbarischen Fürsten, welche sich in die römischen Staatsämter eindrängten, wogegen mehr als einmal eine römisch-nationale Reaction sich erheben will, das Reich aus einem römischen ein römischbarbarisches wird. Dabei ist häufig besondere Rücksicht auf Gallien genommen und Manches, was hier von Wichtigkeit ist, wie die im Anfange des 5. Jahrh. beginnende Unabhängigkeit der Bretagne, die Verhältnisse zwischen der Aristokratie und dem Volke in Gallien, welche die Kriege der sogen. Bagauden herbeiführen, mit Scharfsinn und Genauigkeit erörtert. Der Vf. ist indessen doch trotz seines Systems nicht im Stande wegzuleugnen, dass auch die offene Waffengewalt ihren Antheil an dem Falle des westlichen Römer-Reiches gehabt hat. Mit dem 5. Cap. beginnt die Beschreibung der Bildung der neuen Staaten auf römischem Boden. Der Vf. muss nun freilich den zuerst aufgestellten Satz, dass das Römer-Reich nicht durch Eroberung, sondern durch die foederati zu Grunde gegangen, indem ausdrücklich und den Worten nach noch immer geleugnet wird, dass Eroberung stattgehabt, dergestalt näher erläutern und bestimmen, dass man doch nicht sieht, warum nun gerade der Ausdruck,,Eroberung" vermieden werden müsse, während er für die Ereignisse ungemein bezeichnend wäre. Der Vf. legt ein besonderes Gewicht darauf, dass die germanischen Könige noch so lange die Imperatoren Roms, dass sie in so vielen bald mehr, bald weniger bedeutenden Dingen die Macht und Hoheit des Reiches noch anerkannt haben, und versucht hieraus den Beweis zu führen, dass die abtrünnigen Foederati es gewesen, welche allmälig das Reich im Westen vernichteten. Diese Behauptung ist der leitende Mittelpunct in dem 5. Cap., das überhaupt einen längern Raum einnimmt, auf welchem mit Sorgfalt die Ereignisse verzeichnet sind, unter und mit denen die barbarischen Reiche auf gallischem Boden bis zum Tode des Imperators Honorius entstanden. Am Ende ist mit der Annahme und der geschichtlichen Ansicht des Vfs., die auch früher schon in Deutschland von Leo verfochten ward, nicht viel gewonnen. Mit dem Ausdrucke,,Eroberung" will man ja nicht, wie Pétigny annimmt und frühern Geschichtschreibern zum Vorwurfe macht, sagen, dass Alles in raschen

und kurzen Schlägen vor sich gegangen, dass der römische Staat sofort dem germanischen Platz gemacht hätte, dass nicht durch frühere Ansiedelungen der Germanen auf dem Boden des Römerreichs die Sache vorbereitet worden wäre. Das vorlieg. Werk ist indessen von der Art, dass die Einleitung als welche dieser 1. Theil angesehen werden muss auf das Ganze begierig macht.

Biographie.

[517] Das Leben Johannes Oekolampads und die Reformation der Kirche zu Basel. Beschrieben von Joh. Jak. Herzog, d. Theol. Lic. u. ord. Prof. an d. Akad. zu Lausanne u. s. w. 1. u. 2. Thl. Basel, Schweighauser'sche Buchh. 1843. XXIV u. 366, VIII u. 307 S. gr. 8. (2 Thlr. 221⁄2 Ngr.)

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Dieses unbedenklich als gelungen zu bezeichnende Werk vermehrt die Zahl solcher Biographien, die ihren Helden nicht einsam und für seine Person darstellen, mithin von dem Durchdringen der richtigen Ansicht zeugen, dass kein einzelner Mann ohne Berücksichtigung seiner und der dieser vorausgehenden Zeit gehörig erkannt und gewürdigt werden könne; denn das Wirken der Zeit und der Verhältnisse auf ihn hebt das seinige auf sie erst recht klar hervor. Diess bestätigt sich in der Verwebung der Geschichte des Lebens und Wirkens Oekolampad's mit der Reformationsgeschichte üherhaupt durch die vorlieg. Monographie, die schon in ihrer planvollen Anordnung ein Verdienst ansprechen darf, das eine wissenschaftliche Arbeit stets hochstellt, allem Lobenswürdigen in ihr höheren Werth ertheilt und selbst einzelnem etwa nöthig werdenden Tadel Vieles von seinem Stachel nimmt. Da der Vf. bemüht gewesen ist, seinen Vortrag allgemeinfasslich und anziehend einzurichten eine Tugend, deren sich keiner unserer Historiker zu schämen braucht, verhältnissmässig wenige aber zu rühmen haben so empfiehlt sich seine Schrift auch für Nichtgelehrte, die sich hier lebendigst in den von ihm geschilderten Zeitraum reformatorischer Männer und Bestrebungen hineinversetzt sehen werden. Gleichwohl gehen auch die Gelehrten vom Fache nicht leer aus. Denn die Präsumtion, mit der man jetzt nament– lich jede neu erscheinende Biographie eines einflussreichen Zeitgenossen der Reformation zur Hand nimmt, dass sie nämlich das längst Bekannte durch neuaufgefundene Briefe oder sonstige Urkunden vervollständigen und berichtigen werde, findet sich auch hier bestätigt, theils durch einen Anhang bisher ungedruckter Briefe von und an Oek., theils durch Verwebung sehr vieler, oft sehr wichtiger Notizen in das Ganze der Erzählung, aus bisher weniger oder gar nicht benutzten Quellen und Collectaneen, über welche in dem Vorworte nähere Auskunft gegeben wird. Die Ordnung, in welche der Vf. sein Geschichtswerk gebracht hat, ist folgende: 1. Bd. I. „Basels Zustände und Verhältnisse bis

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dienst" ein alter, ursprünglic findet die Aufnahme der Fr mit Landbesitz als Sold in statt. Die rechtliche Stell aus den römischen Gesetze interessantes Capitel über Administration, besonders toren gestaltet; nur führ lichen Zwecke der Schrift durch das Zusammentreffer stände, durch die immer Bundesgenossen in das Charakter der Freiheit v barbarischen Fürsten, w eindrängten, wogegen action sich erheben wi barbarisches wird. Da lien genommen und M. die im Anfange des Bretagne, die Verhäl in Gallien, welche d mit Scharfsinn und C trotz seines Systems offene Waffengewal. Römer-Reiches geh schreibung der Bil Der Vf. muss nun Römer-Reich nicht zu Grunde gegang noch immer geleus näher erläutern un nun gerade der A während er für d Vf. legt ein beso: Könige noch so la: bald mehr, bald we des Reiches noch weis zu führen, da allmälig das Reich der leitende Mittel gern Raum einnin.. verzeichnet sind, L. gallischem Boden i den. Am Ende ist sicht des Vfs., die fochten ward, nicht rung" will man ja . schichtschreibern zu

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usagier der ganzen GeistVasseung, der sich immer werden sodann die

brigen Schweiz

eren Ländern in Betracht gezogen, wo sich natürlich niss Oe.'s zu andern Reformatoren (Zwingli, Melan. w.) abermals hauptsächlich geltend zu machen hat. Die e des Todes Oe.'s werden mit besonderer Ausführlichkeit t, unter Anschluss eines sehr anziehenden Rückblicks auf beologie und seine Schriften. Der Vf. constatirt den ToOe.'s auf den 24. Nov. 1531 gegen die gewöhnliche Andes 1. Dec. d. J. — Mit freudiger Anerkennung der selTugenden, die sich in Oe. vereinigten, scheidet man von r Schrift; sie lehrt genauer als sonst irgendwo geschehen, elfrigen und rascher erglühenden Zwingli's gelehrten und beatsamen Gehülfen kennen, in dessen mildem und stillem Gemüthe une stürmende Woge der Zeit sich sanfter brach und der mit ruhiger Ergebung und Klarheit seine Bahn verfolgte.

1843. I.

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