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Zur Geschichte des Markgrafen Leonellus zn Ferrara.

Der 1441. verstorbene Markgraf Nikolaus III. zu Ferrara hatte den ältesten seiner fünf Söhne, Leonellus, wiewohl derselbe ausserehelicher Geburt war, zum Nachfolger ernannt und die annales Eftenfes (Muratori fcriptor. rer. ital. XX. 455.) berichten ausführlich, wie auch diese letztwillige Verfügung ohne Widerspruch der ehelichen Brüder und mit freudiger Zustimmung der Bewohnerschaft von Ferrara und Modena in Vollzug gesetzt worden sei.

In einer aus dem 15. Jahrh. herrührenden Papierhandschrift der Dresdner Bibliothek, einem mit F. 172. bezeichneten Formelbuche, findet sich Bl. 66b. fgde. unter der Aufschrift: hic petit quis confirmari et dignitatibus infigniri et fibi dominia et regalia concedi cum recommendatione concedentis et illius, cui conceditur, eine Abschrift des Vortrags, welchen der orator von Ferrara vor König Friedrich IV. gehalten haben mag, um die Genehmigung dieses Regierungswechsels zu erlangen. Zufolge der darin vorkommenden Aeusserung: cum inclitus ille Nicolaus marchio anno nunc decurfo extremum vite fue tempus ageret, ist er in das Jahr 1442. zu setzen und die Schlussbitte: nunc vero, fereniffime princeps, Leonellus marchio, tue majestati deditiffimus, celfitudinem tuam requirit et exorat, ut fibi, Romano imperio obfequentiffimo et jurium imperialium obfervantiffimo ea omnia, que majores fui tot decurfis annis a facratiffimis Romanorum imperatoribus cum fumma fubditorum devotione affecuti fuere, impertiri velis ipfumque fingulari tuo titulo illuftrare non renuas, zeigt, dass der Form nach eine Lehnsuchung vorliegt, welche jedoch ziemlich ausführlich gerathen ist, insofern ihr bei der unterlaufenden ungesetzmässigen Abstammung des Suchenden besondere Grundlagen zu geben für nöthig erachtet wurde.

Diese Beweggründe, vier an der Zahl, stellt der Redner auch sofort im Eingange auf: eximia virtus, fumma religionis obfervantia, defiderantia fubditorum vota, liquidiffima testatoris voluntas. Indessen befolgt er im Verlauf seines Vortrags keine strenge Ordnung, sondern wirft unter häufigen Wiederholungen alles bunt durcheinander.

Die eximia virtus des Leonellus wird allenthalben hervor→ gehoben, nie aber auf Kosten seiner Brüder. Deren wird vielmehr gar nicht gedacht und in dieser Beziehung nur vom Nachtheile der Landestheilungen und vom Schaden der Vielherrschaft gesprochen: urgebat Nicolaum preterea dominii confervandi et ampliandi ratio, ut una ficut in celo foret monarchia.

Soviel die obfervantia religionis anbetrifft, so bezieht der Redner sich auch darauf, dass schon vordem die Päpste

Martin V. und Eugen IV. bestimmt hätten, wie Leonellus tanquam ecclefie Romane decoris quoddam decoratiffimum in der Regierung folgen solle und verweist weiterhin den König auf die Zustimmung des Kardinals Julianus: hujus etiam reverendiffimi ac fapientiffimi domini mei colendiffimi, domini cardinalis fancti Angeli confcientiam requiras.

Unter den votis defiderantibus fubditorum, von welchen letztern es heisst, dass sie non armorum fragoribus, non contentionibus et discordiis, fed rationis flagranti animo, uno confenfu, una voce hunc magnanimum Leonellum gubernatorem et rectorem ac dominum effe voluerint, hebt der Redner vorzugsweise und wiederholt die Wünsche der Stadt Modena hervor, als welche in ihrer Verbindung mit Ferrara Sicherheit und Gedeihen gefunden habe. Nam fi alias finitimas urbes tuas depopulatas luftrares et conflictas, folam Mutinenfem urbem pro illorum marchionum magnanimitate atque prudentia bellorum vim ac tempeftatem evafiffe judicares. Da er bei solcher Gelegenheit einmal äussert: accedunt populi tui Mutinenfis inftantiffime preces, cujus hic doctor eximius legatus orat etc., so scheint angenommen werden zu müssen, dass noch ein besonderer orator von Modena der Gesandtschaft beigewohnt habe. Bei Reggio, dessen auch gedacht wird, gewinnt es den Anschein, als ob eine kommissarische Belehnung bereits vorausgegangen sei. Es heisst nämlich: hunc preterea fapientiffimum Leonellum, cum ejus inclitus parens ab illuftriffimo eminentiffimo domino Mediolani duce civitatem Regii pro juribus ab imperiali culmine in ipfum collatis in feudum recognofceret, defuncto ipfo Nicolao confeftim dux ipfe pro fingulari ipfius integritate et admiranda fubditorum gubernatione de ipfa Regii civitate quam liberaliffime inveftivit.

Von der letztwilligen Verfügung endlich des Markgrafen Nikolaus III. spricht der Redner mehrmals, jedoch immer nur im Allgemeinen, so dass er deren Kenntniss bei dem König vorauszusetzen scheint. Dabei wird Leonellus nie fpurius oder ähnlich, sondern nur einmal extraneus genannt und noch dazu mit der feinen Wendung, dass er etfi non filius sed extraneus nichts desto weniger zum Regenten begehrt werde.

Zuletzt wird noch Ferrara tanquam tutiffimus et Romano imperio fidiffimus portus regum Romanorum und die markgräfliche Pfalz, mit Rückblick auf die Kirchenversammlung von 1438. als domus liberalitatis et fidei ac templum pacis gepriesen, worauf als Schluss die Versicherung der Lehnshuldigung ausgesprochen wird: poftremo marchio ipfe Leonellus omnem majeftati tue fidelitatem fpondet atque promittit et ejus animam, proprio facramento deditam, tibi reddam ipfum quo celfitudini tue penitus trado, do atque omnino dedico ad laudem excelli dei et ampliffime majeftatis tue. Amen.

Das Aktenstück widerspricht der beglaubigten Geschichte keineswegs und kann möglicherweise die Abschrift eines wirklich gehaltenen Vortrags sein. Nichtsdestoweniger muss der Kritik vorbehalten bleiben, dasselbe als eine derjenigen Erfindungen zu betrachten, von welchen noch neuerlich Wattenbach im Archive zur Kunde östreich. Geschichtsquellen Band XIV. S. 29 fgde. zahlreiche Beispiele gegeben hat.

Dresden.

Archivar Herschel.

Bibliothekchronik und Miscellaneen.

Vor Kurzem wurde ausgegeben: „Zweites Zuwachsverzeichniss der Königlichen Universitätsbibliothek zu Tübingen. Vom 1. Juli 1854. bis 30. Juni 1856. Tübingen 1856." Es schliesst sich in seiner Einrichtung genau an das vorjährige an. Einige bedeutende Erwerbungen weisst es namentlich im Fache der Mathematik und Naturkunde auf. Man gewahrt darin auch eine Anzahl von Sanskritdrucken indischen Ursprunges, welche sonst nicht nach Europa gekommen zu sein scheinen. Dieselben kamen durch Herrn Dr. E. Trumpp in die Bibliothek. Auch mehrere ansehnliche Prachtwerke sind als neue Acressionen angezeigt.

Laut einer Nachricht in einem belgischen Journale hat der Kaiser Napoleon Herr de Lamertine 16,000 Fr. auf seiner Civilliste für 800 Exemplare des Cours de la littérature familière bewilligt, welche bei den diesjährigen Augustfesten unter die verschiedenen öffentlichen Bibliotheken Frankreichs vertheilt werden sollen.

Am 14. Februar dieses Jahres starb zu London John Williams, langjähriger Beamter der königl. Bibliothek, 73 Jahre alt.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Robert Naumann. Verleger: T. O. Weigel. Druck von C. P. Melzer in Leipzig.

SERAPEUM.

Zeitschrift

für

Bibliothek wissenschaft, Handschriftenkunde und ältere Litteratur.

Im Vereine mit Bibliothekaren und Litteraturfreunden

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Einen bedeutenden Zweig der liturgischen Litteratur der katholischen Kirche bilden ausser Messbüchern die Auszüge aus dem Brevier der Tageszeiten, welche die Geistlichen täglich zu beten haben, Diurnalia genannt. Der aus dem allgemeinen römischen Brevier gemachte Auszug heisst vorzugsweise Diurnale romanum. Es gebrauchte aber ausser dem von dem Stuhle in Rom selbst ausgearbeiteten und approbirten Brevier-Auszuge ein jeder bischöflicher Sprengel noch einen besondern, wie jeder sich überzeugen kann, der einen Blick in Panzers typographische Annalen thun will, wo im alphabetischen Register unter dem Worte Diurnale eine lange Reihe solcher Werke aufgezeichnet zu lesen ist. Derartige Bücher gehörten wegen ihres täglichen Gebrauchs und beständigen Begehrs mit unter die ersten, die von der schnellern Vervielfältigung durch die Buchdruckerpresse Gebrauch machten und daher aus der einsamen Zelle des kopirenden Mönchs in die Werkstatt des Buchdruckers sogleich in den ersten Zeiten der Erfindung wanderten.

Das angeführte Panzersche Werk und die von Maittaire dazu gelieferte Ergänzung führt zwar eine ziemliche Anzahl gedruckter Diurnalien auf, und man wird dort beinahe von jedem deutschen Bischofssitze ein solches aufgeführt finden, nur von dem Meissner Bisthume nicht. Es ist dies um so XVII. Jahrgang.

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auffallender als dieses nicht nur zu den ältesten Deutschlands gehört, sondern auch von bedeutendem Umfange war. J. G. Weller, der in seinem „Altes aus allen Theilen der Geschichte“ etc. Bd. I. S. 75, eine Beschreibung verschiedener liturgischer Werke mittheilt, welche in der Domkirche zu Meissen im Gebrauch gewesen, sind, kennt kein Diurnale. Erst in dem chronologischen Verzeichniss und Nachrichten von den Missalien, Breviarien und Chorbüchern des Stifts Meissen im VI. Bande S. 343 der (Klotzsch- und Grundig'schen) Sammlungen verm. Nachrichten zur sächs. Geschichte wird ein solches unter dem J. 1511 mit vollständigem Titel aufgeführt. Weinart, der in seinem Versuch einer Litteratur der sächs. Geschichte Thl. I. S. 141. alle gedruckten, wie handschriftlichen Missalien und Breviarien des Bisthums Meissen zusammengestellt hat, benutzte jenes Verzeichniss, hat aber dasselbe nur wenig vermehren können.

Durch Zufall ist schon vor längerer Zeit in die Hände des Einsenders ein Büchelchen gelangt, welches, da es in allen jenen typographischen Werken und Nachrichten noch keine Stelle gefunden hat, unter die Seltenheiten gehören mag und daher einer kurzen Beschreibung gewürdigt werden soll. Es führt den vollständigen Titel:

Diurnale horarum fecundum rubricam insignis ecclesie Misnensis cum infertioue novarum historiarum olim ejusdem diocefis denuo revisum, prefsum ac caftigatifsime emendatum.

Um gleich im Voraus die Ansicht zu benehmen, dass unter den im Titel berührten „,historiae" etwa historische Notizen oder Legenden zu verstehen seien, wollen wir nur bemerken, dass in liturgischer Bedeutung historiae wohl soviel als officium bedeutet und mit diesem Ausdruck verschiedene Lectionen für einen besondern Heiligen oder Festtag in ihrer Gesammtheit bezeichnet werden. Für den Geschichtsforscher gewährt also das Buch durchaus keine Ausbeute.

Das Format desselben ist klein Octav, denn der sehr kleine Bogen ist in acht Blätter gebrochen, so dass 16 Seiten werden. Die Blätter haben Signaturen von Buchstaben mit Zahlen, also von 1-8. Das ganze Büchelchen enthält ein ganzes Alphabet und 2 Bogen, A bis B.b.8. oder 25 Bogen, weil im Alphabet kein u vorkommt und es nur 23 Buchstaben zählt.

Die ersten 14 Blätter sind nicht paginirt, erst vom 15. Blatte an wird nicht die Seite, sondern jedes Blatt mit einer laufenden Nummer versehen. Das letzte Blatt ist nicht bezeichnet; es würde die Zahl 186 bekommen haben. Nach neuerer Weise paginirt, würde man also incl. Titelblatt 400 Seiten zählen.

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