Unterhaltsrang und -rückgriff: Mehrpersonenverhältnisse und Rückgriffsansprüche im Unterhaltsrecht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Frankreichs, Englands und der Vereinigten Staaten von Amerika, Частина 1

Передня обкладинка
Mohr Siebeck, 2000 - 1372 стор.
English summary: Child support and maintenance obligations often concern different obligations of parents, spouses and other relatives. In cases concerning a plurality of debtors, some obligations are considered to be the most important and thus prevail. Where there are several claimants, the problem of the priority of claims arises. Dieter Martiny shows that the extent of the obligation is the decisive factor for the ranking of the different maintenance obligations. If a third party - a person other than the real debtor - or the state has paid, this can alter the original claim. However, often the question of reimbursement arises. Dieter Martiny analyzes changes within the family and society which cause non-compliance and an aggravation of the reimbursement problems. He compares German family law and legal techniques for reimbursement, such as subrogation, with the Austrian, Swiss, French, English and US rules and regulations. German description: Beim Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsverpflichteter ist zu entscheiden, wer von ihnen in welchem Ausmass die Unterhaltslast zu tragen hat. Der Rang des Berechtigten entscheidet daruber, wer - etwa ein Ehegatte oder ein Kind aus einer fruheren Verbindung - Vorrang geniesst, etwas zu erhalten oder gegebenenfalls leer auszugehen. Dies hangt von einer Gewichtung der Unterhaltsbeziehungen ab. Die dafur erforderliche Bestandsaufnahme erfolgt fur das deutsche, osterreichische, schweizerische, franzosische, englische und US-amerikanische Recht des Kindes-, Ehegatten- und Geschiedenenunterhalts. Veranderungen in Familie und Gesellschaft sowie zahlreiche in- und auslandische Gesetzesanderungen im Kindschafts-, Ehe- und Unterhaltsrecht lassen uberkommene Positionen in neuem Licht erscheinen. Ferner konnen Leistungen Dritter den Unterhaltsanspruch verandern oder zum Erloschen bringen, aber auch zu Ruckgriffsanspruchen gegen den ursprunglichen Schuldner fuhren.Dieter Martiny untersucht den Ruckgriff unter Privatpersonen vor allem fur die Nicht- und Mitverpflichtung, die Scheinvaterschaft sowie die Elternhaftung. Auch im Ausland sind Regressinstrumente haufig die Legalzession und schuldrechtliche Anspruche. Beim Ruckgriff durch Sozialleistungstrager geht es um die Abgrenzung zwischen privater und offentlicher Sphare, um die 'Sozialisierung' oder 'Privatisierung' des Unterhaltsrechts. Erortert wird vor allem die Durchsetzung des Subsidiaritatsprinzips fur die Sozialhilfe, den Unterhaltsvorschuss und ahnliche Leistungen. Nur eine systematische Durchdringung kann Klarheit fur die Losung zahlreicher familien-, schuld- und sozialrechtlicher Streitfragen schaffen.
 

Зміст

Inhaltsverzeichnis VII
690
Französisches Recht 294
692
Grenzen des Gleichwertigkeitsprinzips 325
695
Kollision der Generationen 568
696
Mittelbare Unterhaltsgewährung 578
697
Öffentliche Transferleistungen 92
698
Vorwort V
703
Abkürzungsverzeichnis LIII
725
Unterhalt wegen Kindesbetreuung 370
1049
Ausgleichsansprüche bei Berechtigtenmehrheit
1059
7 Ausfall und Ersatzhaftung 374
1060
34
1065
Grundprobleme des Regresses durch öffentliche Träger
1072
B Stellung des Unterhaltsrechts im Rechtssystem 14
1076
B Veränderungen der Familien und Lebensverhältnisse 110
1081
Selbstbehalt 146
1095

Rückgriffstechniken im Unterhaltsrecht
738
Grundlagen
742
Bestimmung des Barunterhaltsbedarfs 335
745
Begründung der Unterhaltsverpflichtungen 10
765
Unterhalt wegen Kindesbetreuung 338
798
Ausländische Rechtsordnungen 343
818
Schweizerisches Recht 347
834
Gleichrangige Haftung und Elternhaftung 274
906
Ansprüche des Nichtverpflichteten
916
Englisches Recht 302
949
USamerikanisches Recht 357
951
Scheinvaterregreß
966
Kreis der Verpflichteten 196
988
Englisches Recht 232
1006
USamerikanisches Recht 303
1007
Elternregreß Ausgleich unter Eltern
1019
Richtige Lastenverteilung 310
1036
Unterhaltsbemessung 142
1042
S21 Sozial Jugend und Arbeitslosenhilfe
1147
Ausländische Rechtsordnungen 152
1180
Reihenfolge der Verpflichteten 204
1201
S22 Unterhaltsvorschuß
1239
Ausländische Rechtsordnungen 210
1248
Schweizerisches Recht 155
1254
Ausbildungsunterhalt und förderung
1275
Literaturverzeichnis
1297
Verwandtenunterhalt
1331
Nichteheliche Lebensgemeinschaften 121
1332
62
1341
USamerikanisches Recht 239
1344
Sachregister
1351
Unterhaltsbeziehung
1363
S3 Unterhaltsbemessung 131
1368
81
1370
Авторські права

Інші видання - Показати все

Загальні терміни та фрази

ABGB allerdings Ansprüche aufgrund Aufwendungsersatz Ausgleichsanspruch BAföG Bedürftigen Berechtigten Bereicherung Bereicherungsansprüche Bereicherungsrecht besondere bestehen BGB a.F. BGB Rz BGHZ BSHG Bull.civ BVerwGE C.civ Cal.Rptr Cass.civ Child Support Comp.L daher DAVorm deutsche Recht Dritten Drittleistung EF-Slg EGBGB Ehegatten ehelichen eigene Eltern Elternteil entsprechend Erfüllung Ersatz Ersatzansprüche Ersatzhaftung Fam.L familienrechtlichen FamRZ Forderung Forderungsübergang französische Recht fremde Gaz.Pal geleistet geltend Gericht Geschäftsführung ohne Auftrag gesetzlichen Forderungsübergang Gläubiger grundsätzlich Holzhauer Festschr insbesondere insoweit Int.Enc J.Cl.civ Kind Kindesunterhalt kommt läßt lediglich Legalzession Leistende Leistung LGZ Wien lich m.w.Nachw Massip Mitverpflichteten MünchKomm muß Mutter Nachforderungsverbot Nachw Näher necessaries nichtehelichen Nichtverpflichteter ÖAV oben öffentliche ÖJZ Österreich Palandt(-Diederichsen Rechtsordnungen Rechtsprechung Regreß Rev.trim.dr.civ Rückgriff Rückgriffsansprüche Scheinvater Schuldner schuldrechtlichen Siehe Sozialhilfe Sozialleistung spruch Subrogation subsidiär Subsidiarität Übergang Unterhalt Unterhaltsanspruch Unterhaltsberechtigten Unterhaltsforderung Unterhaltsleistungen Unterhaltspflicht Unterhaltsrecht Unterhaltsregreß Unterhaltsschuldner Unterhaltsverpflichtung ursprünglichen Verjährung verlangt Verpflichteten Versionsklage Vorschrift Wollschläger GoA

Популярні уривки

Сторінка 1339 - Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16.

Про автора (2000)

Dieter Martiny, Geboren 1944; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg, Heidelberg, Freiburg und Munchen; 1975 Promotion; 1974-96 wiss. Referent am Max-Planck-Institut fur auslandisches und internationales Privatrecht in Hamburg; Lehrstuhlvertretungen in Hamburg und Osnabruck; 1995 Habilitation; seit 1996 Professor fur Burgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Frankfurt (Oder).

Бібліографічна інформація